Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 22-18119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bezirksrat Westliches Ringgebiet bittet die Verwaltung, in der Döringstraße sowie in der Bugenhagenstraße das Verkehrszeichen 315 „Parken auf Gehwegen“ zurückzunehmen.
     
  2. Die Verwaltung wird gebeten, die Verwendung des Verkehrszeichens im Bezirk zu evaluieren und dort, wo der Fußverkehr unverhältnismäßig eingeschränkt wird, zurückzunehmen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Gehwegparken ist nach StVO grundsätzlich nicht erlaubt. Es kann durch Anordnung des Verkehrszeichens 315 (Parken auf Gehwegen) zugelassen werden. Gemäß Verwaltungsvorschrift allerdings nur, [] wenn genügend Platz für den ungehinderten Verkehr von Fußngern [] bleibt. Laut Empfehlungen für Fußngerverkehrsanlagen (EFA) beträgt die mindestens nutzbare Gehwegbreite für Begegnungsverkehr 180 cm.

 

In diesem Fall verbleiben planmäßig 150 cm Gehwegbreite. Allerdings werden Fahrzeuge regelmäßig so abgestellt, dass die verbleibende Gehwegbreite weniger als 100 cm beträgt.

 

Durch das Gehwegparken wird der Verkehrsraum der schwächsten Verkehrsteilnehmer eingeschränkt. Der Begegnungsverkehr wird unmöglich gemacht. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl müssen teilweise auf die Fahrbahn ausweichen.

 

Im westlichen Teil der Döringstraße sowie in der Bugenhagenstraße gibt es keinen ersichtlichen Grund für die Anordnung des Verkehrszeichens. Die Fahrbahn ist ausreichend breit, auch den ruhenden Verkehr aufzunehmen. In den angrenzenden Straßen mit identischem Querschnitt wird auf der Fahrbahn geparkt. Durch die Rücknahme des Verkehrszeichens entfallen also keine Stellplätze.

 

Gez. Peter Rau, Fraktionsvorsitzender

 

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Anlagen

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