Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-16602-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Stadtbezirksrat 221 hat in seiner Sitzung am 08.09.2021 folgenden Beschluss gefasst (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Haltestelle des Schadstoffmobiles wird von seinem jetzigen Standort im EKZ Elbestraße auf den Parkstreifen auf der Elbestraße zwischen Saalestraße und EKZ Elbestraße (also in der Nähe) verlegt. Am jetzigen Platz ist ein entsprechendes Hinweisschild anzubringen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der vom Stadtbezirksrat vorgeschlagene Standort kann nicht realisiert werden, da dieser auf dem Parkstreifen an der Elbestraße parallel zum Radweg liegt und aus Verkehrssicherungsgründen ungünstig ist. Zudem kann dort nicht sichergestellt werden, dass zum Abgabetermin immer eine ausreichend große Haltefläche für das Schadstoffmobil und die Anlieferungsfahrzeuge zur Verfügung steht.

 

Im näheren Umfeld zur bisherigen Haltestelle konnte von der ALBA Braunschweig GmbH ein geeigneter Ersatzstandort gefunden werden, der alle Standortvoraussetzungen für eine mobile Schadstoffannahmestelle erfüllt.

 

Dieser befindet sich auf dem Rheinring zwischen Nahestraße und Elbestraße (siehe Anlage Markierung „H“) und bietet zugleich eine bessere Anbindung des Quartiers nördlich der Elbestraße, in dem es bislang keine Abgabestelle gibt.

 

Wenn der Stadtbezirksrat die Verlegung der Haltestelle vom EKZ Elbestraße an den Rheinring nscht, so kann dies umgesetzt werden. In diesem Fall wird die Verwaltung an der bisherigen Haltestelle einen entsprechenden Hinweis anbringen.

 

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Anlagen

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