Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-18134

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 21.12.2015 wurde vom Rat das dezentrale Standortkonzept zur Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen (15-01259). Es beinhaltet die Unterbringung an 15 Wohnstandorten (WSO) und einer kommunalen Erstaufnahme im ehem. Kreiswehrersatzamt.  Der Beschluss lautete: „Dem dezentralen Standortkonzept wird zugestimmt. Es gibt unter Beachtung verschiedener Aspekte, beispielsweise der Sozialverträglichkeit, der verkehrlichen Erschließung und vorhandenen sozialen Infrastruktur sowie des Bauplanungsrechtes und eventuell entgegenstehender Planungsziele insgesamt 16 Standorte verteilt über das ganze Stadtgebiet (mit Ausnahme der Stadtteile Kralenriede, Weststadt und westliches Ringgebiet). Dort sollen Unterkünfte für jeweils ca.100 Flüchtlinge pro Standort (Mit Ausnahme ehemaliges Kreiswehrersatzamt mit ca. 200) entstehen.“

Über ein Jahr später, am 28.03.2017, erfolgte ein konkreter Umsetzungsbeschluss. (Konzept zur Nutzung der Flüchtlingsunterkünfte (DS 17-03641)). Hier wurde die Errichtung von 8 WSO in drei Bauabschnitten beschlossen. Die Standorte Ölper (Biberweg) und TU (Mendelssohnstr.) sollten in der Erstbelegung für studentisches Wohnen zur Verfügung stehen. Als Nutzungsmöglichkeit der WSO Hondelage (Ackerweg) und Lamme (Bruchstieg) hieß es in der Vorlage „prozentuale Verteilung zwischen allgemeinen Mietverträgen und flexiblen Unterbringung wird angestrebt“. Nur die Standorte Melverode, Bienrode, Gartenstadt und Gliesmarode waren zur Unterbringung von je 100 Flüchtlingen vorgesehen. Also 4 von geplanten 15.

Am 03.01.2022 erfolgte die Mitteilung über die Nutzung des Pippelweges 69 (DS 22-17552). Im vom Rat beschlossenen Standortkonzept Flüchtlingsunterbringung (2015) sind Bereiche in peripheren Lagen ohne Infrastruktur und Stadtteile mit hoher Integrationsleistung (Kralenriede, Weststadt, westlicher Ring) ausgeschlossen worden. Diese Bereiche wurden rot markiert. Der Pippelweg 69 liegt in einem solchen Bereich.

Dies vorweg geschickt wird die Verwaltung gefragt:

1. Wie ist der jeweilige, konkrete Sachstand zu den 2015 beschlossenen Standorten Rautheim, Rühme, Beethovenstr., Stöckheim, Volkmarode, Watenbüttel, Rüningen sowie für das ehemalige Kreiswehrersatzamt (das im Moment wieder frei steht und damit erworben und zur Erstaufnahme umgebaut werden könnte)?

2. Weshalb wird mit dem Pippelweg ein Standort in einem Stadtteil gewählt, der ursprünglich im Ratsbeschluss generell ausgeschlossen wurde, weil sich hier eine entsprechende Integration der Geflüchteten schwieriger gestaltet, da bereits vielfältige weitere Integrationsaufgaben in diesem Stadtteil geleistet werden müssen?

 

 

3. Ist beabsichtigt dem Rat eine Vorlage zur Änderung des Beschlusses über das dezentrale Standortkonzept zuzuleiten, um Unterkünfte auch in Stadtteilen mit bereits notwendigen hohen Integrationsleistungen betreiben zu können ?

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