Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem im Sachverhalt beschriebenen Raumprogramm für die bauliche Erweiterung des

Lessinggymnasiums sowie den erforderlichen Umwidmungen im Bestand wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

1. Raumbedarfe für die Schulen im Stadtteil Wenden

 

Im Stadtteil Wenden liegen in unmittelbarer Nachbarschaft am Heideblick die Grundschule Wenden und das Lessinggymnasium. Das Lessinggymnasium hat bereits einen ungedeckten Raumbedarf (s. Ausführungen in Ziffer 2). An der Grundschule Wenden wird durch die Realisierung des Neubaugebietes „Wenden-West“ in den kommenden Jahren ein zusätzlicher Raumbedarf entstehen, da sich die Schule dann durch die höhere Schülerzahl vierzügig entwickeln wird und zur Ganztagsschule ausgebaut werden soll. Die Deckung des Raumbedarfs beider Schulen erfordert neben der Herstellung von Unterrichtsräumen auch den bedarfsgerechten Ausbau der Mensakapazitäten und den Bau weiterer Sportanlageneinheiten für den Schulsport.

 

Mit dieser Vorlage soll zunächst nur das Raumprogramm für das Lessinggymnasium be-schlossen werden. Anschließend ist geplant, eine Entscheidung über das Raumprogramm für eine vom Lessinggymnasium und der Grundschule Wenden gemeinsam genutzte Mensa und eine 2-Fach-Sporthalle in einem eigenständigen Baukörper herbeizuführen. Ferner ist eine weitere Beschlussvorlage für die Neuanlage der Außensportfläche des Lessinggymnasiums vorgesehen. Die Neuanlage dieser Außensportfläche ist erforderlich, da aufgrund der Vorgaben des geltenden Bebauungsplans die beschriebenen baulichen Erweiterungen für beide Schulen unter Einbeziehung einer Teilfläche der jetzigen Außensportanlage des Lessinggymnasiums realisiert werden müssen. Im 4. Quartal 2022 ist dann abschließend noch ein Beschluss über das Raumprogramm für eine vierzügige als kooperative Ganztagsschule arbeitende Grundschule Wenden vorgesehen. Die zeitliche Abfolge der Herbeiführung der beschriebenen Beschlüsse ergeben sich aus der Dringlichkeit der einzelnen Bedarfe und wie deren Abdeckung in einem gestaffelten Bauablauf im Rahmen der planungsrechtlichen Vor-gaben umgesetzt werden können.

 

 

2. Ausgangslage, Raumbedarf des Lessinggymnasiums

 

In 2017 war auf der Basis einer damaligen Schülerzahlprognose ein sukzessiver Anstieg der Schülerzahlen an den Gymnasien erkennbar, der den Rat dazu veranlasst hat, eine Erweite-rung der städtischen Gymnasialkapazitäten um bis zu fünf Züge an den Gymnasien Neue Oberschule, Ricarda-Huch-Schule und Lessinggymnasium zu beschließen (s. Ds.

17-05461). Alle drei Gymnasien sollen die räumlichen Ressourcen für eine Fünfzügigkeit er-halten. Auch die geplante Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren (G9) ab dem Schuljahr 2020/2021 gab den Anlass, die räumlichen Bedingungen an allen Gymnasien zu überprüfen. Die Erweiterung der Raumkapazitäten für eine Fünfzügigkeit am Lessinggymna-sium erfolgte in einem ersten Bauabschnitt mittels mobiler Raumeinheiten (s. Ds. 18-08465). Es wurden 12 Unterrichtsräume (9 Allgemeine Unterrichtsräume und 3 Kursräume) geschaf-fen.

 

Auf der Basis des inzwischen entwickelten Standardraumprogramms (SRP) für Gymnasien (s. Ds. 20-12485 und 20-12485-01) erfolgte eine erneute Überprüfung der räumlichen Res-sourcen des Lessinggymnasiums und die Entwicklung des Raumprogramms für den zweiten Bauabschnitt. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass dem Lessinggymnasium die Räu-me, die bisher in der benachbarten Grundschule Wenden genutzt werden konnten, mit der erwarteten Vierzügigkeit und dem Ganztagsbetrieb der Grundschule aufgrund der Berück-sichtigung der Schülerzahlen aus dem Neubaugebiet „Wenden-West“ nicht mehr im bisheri-gen Umfang zur Verfügung stehen werden. Der fast vollständige Wegfall dieser Raumres-sourcen für das Lessinggymnasium in der Grundschule führt dazu, dass die in einem zweiten Bauabschnitt zu realisierende bauliche Erweiterung deutlich größer ausfällt, als bei der Ent-scheidung über die erste Erweiterung im Jahre 2018 erkennbar war.

 

Das festgestellte Defizit bezieht außerdem Bedarfe ein, die infolge veränderter curricularer Vorgaben bereits vor der Rückkehr zu G9 bestanden haben.

 

 

3. Raumprogramm des Lessinggymnasiums

 

Die genaue Ausplanung, welche der benötigten Nutzungen in einem Erweiterungsbau unter-gebracht oder im Rahmen der Umwidmung von Bestandsflächen entstehen werden, soll der späteren Entwurfsplanung vorbehalten bleiben. Nachfolgend ist daher nur der ermittelte Raumbedarf als Raumprogramm näher beschrieben.

 

Für ein künftig in allen Schuljahrgängen des Sekundarbereichs I fünfzügig geführtes Gymna-sium fehlen dem Lessinggymnasium 14 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) und 3 Differen-zierungsräume à 62 m². Für die Jahrgänge 11 bis 13 werden darüber hinaus 3 kleinere AUR mit je 50 m² benötigt. Kleine Differenzierungsräume à 20 m² sind ebenfalls herzustellen. Im Bereich der Naturwissenschaften fehlen räumliche Ressourcen, sodass empfohlen wird, die Bestandsräume für die Naturwissenschaften Bio und Chemie vorzuhalten und für Physik neue räumliche Ressourcen im Erweiterungsbau zu schaffen. Es werden weiterhin ein Fach-unterrichtsraum (FUR) für Darstellendes Spiel, 3 FUR Musik, 1 Pflegeraum und 3 Büros/ Besprechungsräume für verschiedene Funktionen benötigt.

 

Vorgeschlagene Umwidmungen im Bestand beziehen sich vor allem auf eine pädagogisch sinnvolle Anordnung von Fachunterrichts- sowie Verwaltungsräumen. Da es künftig eine ge-meinsam genutzte Mensa für Gymnasium und Grundschule geben soll, soll die vorhandene kleine Mensa des Gymnasiums künftig als Cafeteria vorwiegend vom Sekundarbereich II genutzt werden können. Die umzuwidmende Fläche des Bestandsgebäudes wird insgesamt auf rund 643 m² geschätzt.

 

Die in den vorbeschriebenen konzeptionellen Überlegungen berücksichtigten Flächenansätze für infrastrukturelle Bedarfe (z. B. Anzahl und Verteilung der WC-Anlagen) sind im Rahmen der konkreten Planungsphasen entsprechend des dann vorliegenden Entwurfskonzeptes unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Regelungen bedarfsgerecht und wirtschaftlich anzupassen. Dies kann Auswirkungen auf den Gesamtflächenbedarf sowie die Projektkosten haben.

 

Die Baumaßnahmen sollen schnellstmöglich umgesetzt werden, da bereits heute ein deutli-ches räumliches Defizit besteht, das sich in den kommenden Jahren weiter verstärken wird.

 

Das Raumprogramm ist mit der Schule abgestimmt.

 

Als Anlage ist ein Lageplan zu einer möglichen Platzierung eines Erweiterungsbaus beigefügt.

 

 

4. Kosten und Finanzierung

 

Für einen Erweiterungsbau und die Umwidmungen im Bestand wird ein grober Kostenrahmen von rd. 14,6 Mio. € angenommen (Erweiterungsbau: rd. 13,4 Mio. €, Umwidmungen im Bestand: rd. 1,2 Mio. €). Der Kostenrahmen beinhaltet Indexierungen bis zum Jahr 2025 und ist an die ersten Ausschreibungen geknüpft. Inwieweit eine Anpassung erfolgen muss, wird in den weiteren ISV-Phasen abgestimmt.

 

Im Haushaltsplan 2021 / IP 2020-2024 sind bei dem Projekt „Lessinggymnasium / Container-bereitstellung 2. BA (4S.210092)“ die folgenden Finanzraten eingeplant:

 

Gesamt in T€

Bis 2020 in T€

2021 in T€

2022 in T€

2023 in T€

2024 in T€

Restbedarf in T€

14.000

574,1

1.500

2.300

3.000

1.000

5.625,9

 

Zur Haushaltslesung ist lediglich die Nachveranschlagung von Haushaltsmitteln in Höhe von 1.185 T€ vorgesehen, die in 2021 als Deckungsmittel für andere Projekte verwandt wurden.

 

Die Anpassung der Finanzraten an den tatsächlichen Finanzbedarf (inkl. Schließung der Fi-nanzierungslücke bzw. Indexierung) ist ab dem Haushalt 2023 ff. geplant.

 

 

 

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Anlagen

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