Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-18080

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Medienentwicklungsplan und Digitalpakt

 

Ausgangslage:

 

Der Medienentwicklungsplan (MEP) existiert in Braunschweig seit 2005 und wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben. Die zurzeit gültige 3. Fortschreibung (2019 bis 2023) wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter Einbeziehung der Fördermittel aus dem Digitalpakt (Gesamtvolumen 27,9 Mio. €) umgesetzt.

 

Das Gesamtvolumen des MEP setzt sich aus städtischen Mitteln in Höhe von 14,2 Mio. Euro und rdermitteln aus dem Digitalpakt in Höhe von 13,7 Mio. Euro zusammen (siehe Vorlage 19-11696).

 

Bei der Umsetzung der Digitalpaktmittel wird der Fokus auf folgende Maßnahmen laut Förderrichtlinie gesetzt:

 

  • Datennetzmodernisierung
  • Ausstattung der unterrichtsrelevanten Räume mit WLAN
  • Ausstattung der unterrichtsrelevanten Räume mit digitalen Präsentationsflächen

rdervoraussetzung ist, dass die jeweilige Schule über ein schulisches Medienkonzept inkl. Fortbildungskonzept mit Bezug zu den beantragten Fördergegenständen verfügt. Förderantge können bis 16.05.2023 gestellt werden. Der letztmögliche Auszahlungstermin ist der 31.12.2024. Die Fördermaßnahmen müssen bis 17.05.2024 abgeschlossen sein.

 

Sachstand MEP inkl. Digitalpakt:

 

Ausgaben MEP (PC, Monitore, Notebooks, Drucker, Tablets, Beamer, Server etc., die nicht durch den Digitalpakt förderfähig sind):

 

Jahr

Anzahl Geräte

Preis

2019

2630

1.405.000,00 €

2020

1741

1.190.000,00 €

2021

4162

2.971.517,85 €

Digitalpakt-Fördermittel:

 

gliche Inanspruchnahme von Digitalpaktmittel bis 2024: 13.733.878 €

Beantragte Fördermittel bis 31.12.Dezember 2021:               7.070.650 €

Bewilligte Fördermittel bis 31.12.Dezember 2021:                 7.002.360,90 €

 

Über 50 % der Gesamtfördersumme wurde durch Förderbescheide gebunden. Im Einzelnen ist der aktuelle Sachstand wie folgt.

 

Datennetzmodernisierung:

 

Alle Braunschweiger Schulen verfügen über Datennetze. Art und Umfang des Datennetzes in der einzelnen Schule entsprechen der jeweils zugrundeliegenden Version des Medienent­wicklungsplans (MEP) zum Zeitpunkt von Bau, Erweiterung oder Sanierung des Datennetzes in der Schulliegenschaft.

 

In der 3. Fortschreibung des MEP für den Zeitraum 2019 bis 2023 wurde vorgesehen, dass alle Datennetze in Braunschweiger Schulen als Grundlage für zukünftige Anforderungen der Digitalisierung auf den Stand der Technik gebracht werden sollen. Gemeint ist damit u.a., dass alle dafür vorgesehenen Räume eine dem MEP entsprechende Ausstattung mit Daten- und angepasstem Stromnetz sowie moderne, leistungsfähige aktive Netzwerkkomponenten erhalten sollen.

 

Bei Datennetzen, die 2005 oder früher gebaut wurden, ist dabei ein Austausch der Datennetze erforderlich, da die bis dahin verwendete Kabeltechnik nicht Gigabit-fähig ist.

 

Umfangreiche Anforderungen im Brandschutz führen dazu, dass Erweiterungen ähnlich aufwendig sind wie bei Erstausstattungen. Hochbau-Sanierungen im laufenden Betrieb können nur abschnittsweise durchgeführt werden und ziehen sich bei großen Schulen über Jahre hin. Damit die Nutzer nicht unnötig viele Baumaßnahmen in kurzen Zeitabständen verkraften müssen und Synergien zwischen Gewerken genutzt werden können, erfolgen die Datennetzsanierungen, wenn möglich, innerhalb der Schulsanierungen des Referates 0650 Hochbau. Wo eine allgemeine Sanierung nicht absehbar ist, kommt eine eigenständige Sanierung von Daten- und Stromnetz durch den FB 10 Zentrale Dienste in Betracht.

 

Bei der Sanierung im Rahmen des PPP Projektes wurden die Datennetze der betroffenen Schulgebäude ab 2012 weitgehend (zu ca. 80%) auf den Stand des heutigen MEP gebracht, so dass dort im Wesentlichen noch Erweiterungen und der Austausch der aktiven Netztechnik erforderlich ist.

 

Der Sachstand der Netzwerkmodernisierung ist aus der nachstehenden Grafik zu ersehen:

 

 

WLAN-Ausstattung in den Schulen:

 

Zusammenfassung Stand Dezember 2021

 

Anzahl Schulen

Anzahl WLAN-AP

Gesamt-anzahl AP Campus-lösung

Prozentuale Umsetzung

GS

               37

279

797

35%

GHS

                 2

33

66

50%

HS

                 1

10

44

23%

RS

                 5

91

159

57%

Gym

                 9

557

580

96%

S

                 3

91

142

64%

IGS

                 5

235

413

57%

BBS

                 7

383

474

81%

Gesamt

69

1679

2675

63%

 

Im Laufe des Förderzeitraums werden „veraltete“ APs, die derzeit noch lauffähig sind, durch neue förderfähige Modelle mit zusätzlichen Leistungsmerkmalen ersetzt werden. Vorrang hat die Ausstattung der Schulen, die noch über kein WLAN verfügen bzw. ausgestattete Schulen, deren WLAN mit den „alten“ Geräten nicht mehr funktioniert.
 


 

Ausstattung der Schulen mit digitalen Präsentationsflächen:

 

Zusammenfassung Stand Februar 2022

 

Anzahl Schulen

Anzahl digitale Präsentations-

flächen

Gesamtanzahl geplante digitale Präsentations-flächen

Prozentuale

Umsetzung

GS

               37

149

353

42,21 %

GHS

                 2

16

29

55,17 %

HS

                 1

16

20

80,00 %

RS

                 5

59

108

54,61 %

Gym

                 9

169

302

55,96 %

S

                 3

37

66

56,06 %

IGS

                 5

197

319

61,76 %

BBS

                 7

56

223

25,11 %

Gesamt

69

699

1420

49,23 %

 

Bis Ende Dezember 2021 wurden insgesamt 150 interaktive Panels in Schulen aufgebaut und in Betrieb genommen. Die Ausschreibung der passiven Panels (Bildschirme mit Spiegelmöglichkeit der mobilen Endgeräte) ist derzeit in Vorbereitung.

 

Sofortausstattungsprogramm für Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler benachteiligter Familien

 

Vorangestellt ist zu sagen, dass für die Beschaffungen der Geräte aus dem Sofort­aus­stattungsprogramm der Schulträger nicht zuständig ist und ausnahmsweise das Land bei dieser Aufgabe unterstützt hat. D. h. der FB Schule hat diese Aufgaben zusätzlich und ohne weitere Personalressourcen umgesetzt. Zeitliche Verschiebungen der regulären Aufgaben (z. B. MEP inkl. Digitalpakt) waren daher nicht vermeidbar.

 

Beim Sofortausstattungsprogramm für Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler benachteiligter Familien wurden Fördergelder in Höhe v. 1.494.367,61 € bewilligt, die nach Fristverlängerung bis 30.06.2021 umzusetzen waren.

 

Beschafft und ausgeliefert wurden in Abstimmung mit den Schulen:

 

Geräte

Menge

iPad

976 Stk.

Notebooks

1031 Stk.

Android-Tablet

100 Stk.

Convertible

275 Stk.

Gesamt

2382 Stk.

 


 

rderprogramm für Leihgeräte für Lehrkräfte

 

Die Ausstattung der Lehrkräfte mit persönlichen mobilen Endgeräten liegt ebenfalls nicht in der Zuständigkeit des Schulträgers. Auch hier wurde die Stadt Braunschweig unterstützend für das Land tätig. Die Richtlinie über die Gewährung dieser Zuwendungen mit Datum vom 04.06.201 am 23.06.2021 veröffentlicht. Der Förderbescheid über 1.564.758,00 EUR wurde am 11.08.2021 durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück erteilt. Nach Anforderung der Schulen unter Berücksichtigung der schulischen Medienbildungskonzepte wurden folgende Geräte bestellt:

 

Geräte

Menge

iPad

1343 Stk.

Notebooks

827 Stk.

Android-Tablet

100 Stk.

Convertible

357 Stk.

Gesamt

2627 Stk.

 

In Folge einer weltweiten Ressourcenknappheit kommt es zu starken Verzögerungen bei der Fertigung von Hardwareprodukten. Dies hat erhebliche Lieferschwierigkeiten auf Seiten der Vorlieferanten zur Folge. Derzeit sind insbesondere Prozessorkomponenten und Displaybauteile sowie Aluminium für Pylonen, betroffen. D. h. es gibt es in allen Bereichen (Panels, PC, Notebooks, IPADS, etc.) Lieferschwierigkeiten, die in der Umsetzung des Digitalpakts und des rderprogrammes der Leihgeräte für Lehrkräfte zu Verzögerungen führen. Mittlerweile konnten ca. 1400 Geräte der insgesamt 2627 Geräte an die Lehrkräfte ausgeliefert werden. Bis Ende Februar werden alle Geräte mit Ausnahme der Notebooks ausgeliefert werden können. Die Auslieferung der Notebooks ist erst für Anfang April durch den Vorlieferanten avisiert worden.

 

Ausblick

 

Die 4. Fortschreibung des MEP ist derzeit in Vorbereitung. Es ist die Beauftragung eines Consulters geplant. Die Beteiligung der verschiedenen Akteurinnen und Akteure soll im Rahmen von Workshops erfolgen.

 

Thematisiert werden sollen u. a.:

 

  • Auswirkung Pandemie und Sofortausstattungsprogramm auf die Unterrichtsbedarfe (Wechsel- und Distanzunterricht) unter Einbeziehung der aktuellen Medienbildungskonzepte der Schulen (z. B. Videokonferenzsystem)
  • Sicherstellung Refinanzierung
  • Ausstattungsbedarf Inklusion und Ganztag
  • Überarbeitung der Ausstattungsregeln je Schulform
  • Ausstattungsbedarf an digitaler Software für alle Schulen
  • Sicherstellung Support
  • Evaluation Nds. Bildungscloud
  • Evaluation des Ressourcenbedarfs (Finanz- und Personalbedarf)

 

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