Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17921

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Dem Vorschlag zur Realisierung des Abschnitts ´Ringgleisschleife Süd-Ost´ als Freizeitweg zwischen Helmstedter Straße und Brodweg in der Trassenführung gemäß Variante 5 a wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Umwelt- und Grünflächenausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 6 lit. b der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Bei dem Ringgleis handelt es sich um einen Freizeitweg, dessen Bedeutung über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Sachverhalt:

 

Anlass:

 

Als einer der nächsten Bausteine laut "Maßnahmenprogramm 2021 bis 2023 - Weiterführung Ringgleis" (DS 20-14402) soll die Ringgleisschleife Süd-Ost als reiner Freizeitweg in die Realisierungsphase gehen. Dieser Abschnitt stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen dem südlichen und östlichen Ringgleis auf weitgehend originärer Trasse dar.

 

Auf Grundlage des bereits beschlossenen Maßnahmenprogramms sind im November 2021 Vertreter*innen der Ratsfraktionen und -gruppen bereits über Details der durchgeführten Variantenuntersuchung informiert worden. Im Nachgang erfolgte dazu zudem eine Mitteilung außerhalb von Sitzungen für den Satzbezirksrat 130 Mitte und den Umwelt- und Grünflächenausschuss (DS 21-17523).

 

Im Ergebnis empfiehlt die Verwaltung die sogenannte Variante 5, in der Untervariante "5 a" mit Winkelstützelementen zur Ausführung zu bringen.

 

Ringgleisschleife Süd-Ost, Streckenführung Brodweg bis Helmstedter Straße:

 

r den Streckenabschnitt Helmstedter Straße bis Brodweg hat die Verwaltung mehrere Varianten im Bereich der Bahnböschung, westlich der vorhandenen Gleisanlagen untersuchen lassen (vgl. DS 21-17523). Alle fünf untersuchten Varianten würden an vielen Stellen zwangsläufig zu umfangreichen Eingriffen in den Böschungsbereich führen. Daraus ist für alle Varianten jeweils eine Untervariante entstanden, welche den Einbau von Winkelstützmauern berücksichtigt, um erforderliche Bodenbewegungen im Böschungsbereich reduzieren zu können.

 

Die Varianten 4 und 5 würden von allen untersuchten Varianten die geringsten Beeinträchtigungen, auch im Böschungsbereich nach sich ziehen, da diese beiden Varianten in weiten Teilen auf der Böschungsoberkante geführt werden können. Da aber in beiden Fällen die vorhandenen Kleingartenanlagen in Mitleidenschaft gezogen werden würden, gab es bereits frühzeitig eine enge Abstimmung mit den jeweils betroffenen Kleingartenvereinen, um daraus erwachsende Erfordernisse von vornherein mit berücksichtigen zu können. Im Ergebnis überzeugt auch hier die Variante 5 a mit den geringsten Beeinträchtigungen und finanziellen Risiken und wird daher von der Verwaltung zur Realisierung empfohlen.

 

Anbindung an das Straßennetz:

 

Es ist geplant, den Ringgleisweg im Norden über die bisherige Zufahrt zu den Kleingärten, die zzt. gleichzeitig auch dem Abstellen von Pkws dient, zu führen. Damit entfallen dort die Abstellmöglichkeiten für Pkws. Neue Stellplatzflächen sollen künftig im Bereich

der beiden derzeit von der Deutschen Bahn als Baustelleneinrichtungsfläche genutzten Kleingartenparzellen, parallel zum Brodweg, in ausreichender Anzahl entstehen. Der geplante Ringgleisweg würde künftig damit nur noch auf einem kurzen Wegeabschnitt gemeinsam mit der Zufahrt zu den neuen Stellplatzangeboten genutzt werden. Ein Ersatz für die durch die Baumaßnahme der DB entfallenden Kleingartenparzellen muss nicht geschaffen werden. Die Parzelleninhaber sind von der Deutschen Bahn zu entschädigen.

 

Eine Beibehaltung der jetzigen Einmündung des Weges in den Brodweg unmittelbar südlich des Brückenbauwerkes hätte zwar zur Folge, dass die Straßenplanung der DB AG im Zuge des Brückenneubaus beibehalten werden könnte, wäre für den aus Richtung Norden links auf das künftige Ringgleis abbiegenden Radfahrer jedoch mit Gefahren verbunden, da aus Platzgründen im Bereich der Brücke keine Aufstellfläche in der Mitte der Fahrbahn angeboten werden kann. Deshalb ist vorgesehen, die Wegeeinmündung nach Süden zu verschieben (siehe Anlage 2) und so für Radfahrer, die über den Brodweg aus Richtung Norden kommen und in den Ringgleisweg einbiegen wollen, eine durch überfahrbare Inseln geschützte Aufstellfläche zu schaffen.

 

Um hierfür Platz in der Straßenmitte zu erzeugen, muss die östliche Fahrbahn verschwenkt werden, um die Durchgängigkeit für den Autoverkehr zu gewährleisten. Seitens der Verwaltung ist deshalb geplant, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn die Fahrbahnanpassung für den nach Süden verschobenen Ringgleisweg im Zuge der Wiederherstellung des Brodweges nach Fertigstellung des Brückenbauwerkes durch die DB planen und herstellen zu lassen. Sollte es hierdurch zu Mehrkosten auf Seiten der DB kommen, so ist seitens der Verwaltung vorgesehen, dass die Kostendifferenz zur von der DB ohnehin durchzuführenden Wiederherstellung erstattet wird. Die Mehrkosten werden sehr viel geringer sein, als nach Fertigstellung durch die DB AG städtischerseits Planung und Fahrbahnverschwenkung selbst zu finanzieren.

 

Einen entsprechenden Lösungsvorschlag innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, die das Vorgehen im Hinblick auf die Straßenquerung zum Inhalt hat, wird die Verwaltung spätestens bis zur Sommerpause in Form einer Beschlussvorlage dem Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben vorlegen.

 

Der Beschluss des Verwaltungsausschusses DS 15-00617, worin festgelegt wird, dass die Stadt keine Veränderung des Brückenbauwerkes fordern wird, bleibt davon völlig unberührt.

 

Im Süden ist geplant, den Ringgleisweg über den Franz-Frese-Weg zu führen, wobei der Anschluss an die Nebenanlagen der Helmstedter Straße über eine Grünfläche im Kreuzungsbereich erfolgen soll (siehe Anlage 3). Die Einmündung wird sich dann auf Höhe der dortigen Querungshilfe befinden.

 

Sonstiges:

 

Die Deutsche Bahn hat im Bereich der Trassenführung auf der Bahnböschung bereits ihre Bereitschaft zur Einwilligung in einen Gestattungsvertrag signalisiert.

 

Der Behindertenbeirat war in die Vorplanung eingebunden und die Verwaltung beabsichtigt auch im Weiteren einen engen Austausch im Zuge der anstehenden Entwurfsplanung.

 

Eine Aufnahme der Bauarbeiten für die Ringgleisschleife Süd-Ost, zwischen Helmstedter Straße und Brodweg, könnte vorbehaltlich der politischen Zustimmung sowie der Freigabe der im Jahr 2022 dafür vorgesehenen Haushaltsmittel nun in 2022 erfolgen.

 

Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Teilhaushalt des Referats Stadtgrün-Planung und Bau auf der Finanzposition 5E.000007.00.500.003 für 2022 eingeplant.

 

Die Herstellungskosten einschließlich Baunebenkosten belaufen sich auf ca. 2.280.000 €.

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Anlagen

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