Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17057
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Straße Herbstkampweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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Entscheidung
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10.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo 30-Zone um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Straße Herbstkampweg nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass:
Über ein Schreiben eines Bürgers wurde die Bitte an die Stadt herangetragen, den Herbstkampweg als Tempo 30-Zone oder verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.
Die Straße Herbstkampweg dient ausschließlich der Erschließung des Wohnquartiers und ist für den Kfz-Verkehr eine Sackgasse. Aufgrund der geringen Straßenraumbreite von ca. 5 m ohne separaten Gehweg und einseitiges Parken im Seitenraum ist eine Geschwindigkeitsreduzierung sinnvoll und kann einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität leisten. Verkehrliche Nachteile entstehen dadurch nicht. Zusätzlich soll das Aufbringen von Parkflächenmarkierungen zur punktuellen Einengungen der Fahrbahn und zur Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten beitragen.
Die Anforderungen gemäß § 45 Abs. 1 c StVO zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone für die Straße Herbstkampweg sind erfüllt.
