Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 22-18170

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird aufgefordert den Gehweg-Streifen, der sich an der Nordseite der Dammstraße befindet, aufzugeben, so dass diese Fläche für Fahrzeuge genutzt werden darf.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Dammstraße weist sowohl an der Südseite als auch an der Nordseite einen Gehweg auf. Der Gehweg der Nordseite wird teilweise durch einen Streifen realisiert, der durch eine Vielzahl von Pflastersteinen, die eine Gosse bilden, von der Fahrbahn getrennt ist.

 

Die Dammstraße ist in ihrem Mittelteil – insbesondere zwischen dem Grundstück Dammstr. 3B und dem Grundstück Hegerdorfstr. 39 – recht schmal. Das führt dazu, dass der genannte Gehweg-Streifen insbesondere bei dem dort vorhandenen Verkehrsschild „Gehweg“ (Nr. 239) eine Breite von max. 50 cm hat, was für die übliche Benutzung unzureichend ist.

 

Andererseits darf der genannte Gehweg-Streifen von Fahrzeugen nicht genutzt werden. Daher müssen Fahrzeuge, die auf der Nordseite der Dammstraße parken wollen, entsprechend weit auf der Fahrbahn stehen, deren Breite dadurch stark eingeschränkt wird. Das führt dazu, dass große Fahrzeuge, wie insbesondere auch landwirtschaftliche Fahrzeuge der dort angesiedelten Betriebe, die Dammstraße in diesem Bereich nicht nutzen können ohne auf den Gehweg der Südseite aufzufahren. Dadurch kann es zur Gefährdung von dort anwesenden Personen sowie zu starken Belastungen des dortigen Gehwegs und dessen Bordsteins kommen.

 

 

Gez.

 

Thomas Ahrens, FDP
 

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Anlagen

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