Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18193
Grunddaten
- Betreff:
-
Standortbeschluss für einen 4. Hockeykunstrasenplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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01.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Hockeysport (Trainings- und Spielbetrieb) in Deutschland wird seit Jahrzehnten im Sommerhalbjahr überwiegend auf in der Regel mit vollautomatischen Versenkberegnungsanlagen ausgestatteten Kunststoffrasenspielfeldern ausgeübt. Zurzeit gibt es in Braunschweig drei Hockeykunststoffrasengroßspielfelder an den Standorten der drei Sportvereine, die über Hockeyabteilungen verfügen.
BSA Jahnplatz: BTHC
BSA Westpark: MTV
Stadionaußengelände: BTSV Eintracht
Die Hockeyplätze des BTHC und des BTSV sind von der Verwaltung Ende der 2000er Jahre saniert und mit einem neuen Kunstrasenbelag ausgestattet worden, der Hockeyplatz für den MTV ist im Zuge der sogenannten "großen Standortrochade Sport" Anfang der 2010er Jahre neu gebaut worden. Zu diesem Zeitpunkt entsprachen die Nutzungsbedarfe der drei den Hockeysport betreibenden Vereine den zur Verfügung stehenden Nutzungskapazitäten.
Diese Bedarfslage hat sich (aus sportfachlicher Sicht erfreulicherweise) inzwischen dahingehend verändert, dass alle drei Vereine erhebliche Mitgliederzuwächse, insbesondere auch im Kinder- und Jugendbereich aufweisen. Inzwischen betreiben in Braunschweig über 1.200 Kinder, Jugendliche und Erwachsene den Hockeysport und zwei (BTHC und MTV) von drei Braunschweiger Vereinen gehören zu den größten Hockeyvereinen in Niedersachsen und in Norddeutschland. Aus dieser sehr dynamischen und nachhaltigen Mitgliederentwicklung ist seit 2017/2018 der Wunsch der Vereine nach einem vierten Kunstrasenhockeyplatz erwachsen, der die gewachsenen Bedarfe, von denen ca. 60 % auf den BTHC und die restlichen 40 % auf den MTV sowie den BTSV Eintracht entfallen, abdecken könnte.
2017 trat als erster der BTSV Eintracht mit dem Wunsch nach einem vierten Platz an die Verwaltung heran. Die Verwaltung hat daraufhin allen drei Hockeyvereinen den Vorschlag unterbreitet, das Thema gemeinschaftlich zu erörtern unter Einbezug des Stadtsportbundes sowie teilweise mit externer Moderation (IKPS-Institut für kooperative Sportentwicklungsplanung).
Im Laufe einer Reihe von sehr intensiv geführten Gesprächen, bedauerlicherweise im Jahr 2020 unterbrochen von den pandemisch bedingten Einschränkungen, haben sich im Jahr 2021 insgesamt vier Standortalternativen für einen vierten Hockeyplatz ergeben, auf die sich die Gesprächsteilnehmer*innen einigen konnten bzw. die von einzelnen Vereinen in die Diskussion eingebracht wurden.
Die Standortalternative "neuer Standort abseits der bisherigen drei etablierten Standorte" auf einer städtischen Sportanlage wurde relativ schnell als nicht zielführend verworfen, da keine Synergieeffekte wie bei den drei etablierten Standorten zu erkennen waren. Bei den anderen drei Standorten (bisherige Standorte der Hockeykunststoffrasenplätze) wurde von der Verwaltung der Standort "Stadionaußengelände" verworfen, da es sich hierbei um Flächen handelt, für die Anfang der 2010er Jahre seitens der Stadt ein Erbbaurecht an die Eintracht BS Immobilien GmbH ausgegeben worden war. Hier müsste auf "fremden Grund" investiert werden, bspw. ohne die Möglichkeit, seitens der Stadt die Belegung des Platzes zu steuern.
Im weiteren Verlauf der Gespräche konnte ein Grundkonsens darüber erzielt werden, dass dem Grunde nach sowohl der Standort "BSA Jahnplatz" als auch der Standort "BSA Westpark" für den Bau eines vierten Hockeyplatzes geeignet erscheinen. Die Auffassungen zwischen den drei an den Gesprächen beteiligten Hockeyvereinen, welcher der beiden Standorte der geeignetere sei, gingen allerdings bis zum Abschluss der Gespräche Ende des Jahres 2021 auseinander.
Während der BTHC die Auffassung vertritt, der Standort BSA Jahnplatz sei der besser geeignetere, vertreten der MTV sowie der BTSV Eintracht die Auffassung, dies träfe eher auf den Standort der BSA Westpark zu. Die Verwaltung hat das Für und Wider beider Standorte sorgfältig abgewogen und ist zu folgender Auffassung gelangt:
Der Standort "BSA Jahnplatz" ist für den Bau eines vierten Hockeyplatzes der geringfügig besser geeignete Standort.
Dies wird wie folgt begründet:
Standort BSA Jahnplatz
Den Standort zeichnet aus, dass er durch die Nähe zum Hauptbahnhof, von dem aus die Anlage gut fußläufig zu erreichen ist, verkehrsgünstig liegt. Dies betont auch der Niedersächsische Hockeyverband in einer Stellungnahme. Dies ist durchaus von Vorteil bei der Anreise von Gastmannschaften und bei der Durchführung von Turnieren und Lehrgängen auf Landesebene. Stellplätze im Umfeld sind darüber hinaus in ausreichender Anzahl vorhanden.
Aus einer Analyse der Wohnorte der Mitglieder aller drei Vereine hat sich ergeben, dass die Mitglieder der Hockeyabteilung des BTHC überwiegend im engeren Umfeld des Hockeystandortes wohnen, es also kurze Wege zur Ausübung des Sports gibt. Das ist bei den Wohnorten der Mitglieder der anderen beiden Vereine überwiegend nicht der Fall. Hier sind in der Regel längere Wege zur Sportausübung zurück zu legen. Da der BTHC ca. 60 % der Kapazitäten eines neuen vierten Platzes nutzen würde, stellt dies aus Sicht der Verwaltung ein nicht unwichtiges Argument für den Standort BSA Jahnplatz dar.
Bautechnisch wäre eine Umwandlung des neben dem bereits vorhandenen Hockeyfeld liegenden Naturrasengroßspielfeldes möglich. Eine Beleuchtung ist bereits vorhanden und müsste für den Hockeysport technisch aufgerüstet werden. Eine kleine Stehstufentribüne ist vorhanden. Aufgrund der sehr geringen Auslastung der BSA Jahnplatz für den Fußballsport (Wacker/Ege/Gehörlosensportverein) reichen die beide verbleibenden Naturrasenspielfelder im oberen Teil der Anlage aus, um den Fußballsport uneingeschränkt weiter ausüben zu können. Die Lacrosse-Abteilung des BTHC, die im Moment einen der oberen Naturrasenplätze nutzt, müsste ggfs. auf einen der beiden Hockeyplätze ausweichen.
Die Baukosten inklusive Baunebenkosten für einen zweiten Hockeykunstrasen auf der BSA Jahnplatz würden geschätzt ca. 985.000 € betragen, also ca. 20.000 € mehr (wegen einer leichten Schwermetallbelastung des Untergrundes) als am Standort BSA Westpark.
Das einzige Manko des Standortes mit vier Spielfeldern ist das in die Jahre gekommene Sportfunktionsgebäude mit vier Umkleiden, zwei Sanitärbereichen und einem Schiedsrichterraum. Hier wäre eine gute Abstimmung insbesondere an den Wochenenden mit Spielbetrieb zwischen den die Anlage nutzenden Vereinen erforderlich.
Perspektivisch wäre darüber nachzudenken, das Funktionsgebäude zu modernisieren, durch einen Neubau mit mehr Kapazität zu ersetzen bzw. in Gespräche mit der Spielvereinigung Wacker über eine Mitnutzung von deren Vereinsheim einzutreten.
Standort BSA Westpark
Der Standort ist verkehrstechnisch im Vergleich zur BSA Jahnplatz weniger günstig gelegen mit den dadurch bedingten Nachteilen, die sich aus den Ausführungen beim erstgenannten Standort ergeben. Stellplätze im Umfeld sind ausreichend vorhanden.
Bei der BSA Westpark wäre ein neben dem Bestandshockeyplatz liegender Naturrasenplatz, der im Moment von der Fußballabteilung des MTV, die über 200 Mitglieder hat, genutzt wird, in ein Kunstrasenfeld umwandelbar. Hier ist ebenso wie auf dem Jahnplatz eine Spielfeldbeleuchtung bereits vorhanden, die ebenfalls technisch aufgerüstet werden müsste. Eine Stehstufentribüne ist hier anders als auf dem Jahnplatz nicht vorhanden.
Die Fußballabteilung müsste auf eine andere städtische Sportanlage verlagert werden, da das einzige dann noch verbleibende Naturrasengroßspielfeld kapazitätsmäßig nicht ausreichend sein würde, um den umfangreichen Trainings- und Spielbetrieb abwickeln zu können. Für eine solche Verlagerung bieten sich zurzeit aus Sicht der Verwaltung keine standörtlichen Perspektiven auf anderen städtischen Sportanlagen.
Einen Vorteil des Standortes der BSA Westpark gegenüber der BSA Jahnplatz stellen zweifelsfrei die hochbaulichen Gegebenheiten dar. Auf dem Sportareal gibt ein älteres und ein jüngeres, im Zuge der großen Standortrochade errichtetes Funktionsgebäude. Beide Gebäude zusammen verfügen über 11 Umkleideräume sowie mehrere Sanitärbereiche und Schiedsrichterräume. Außerdem verfügt das jüngere Gebäude anders als auf der BSA Jahnplatz über einen Vereinsversammlungsraum.
Die Baukosten inklusive Baunebenkosten für einen zweiten Hockeykunstrasen auf der BSA Westpark würden geschätzt ca. 965.000 € betragen, also geringfügig weniger als am Standort BSA Jahnplatz.
Da die standörtlichen Vorteile auf der BSA Jahnplatz aus Sicht der Verwaltung in der Gesamtbetrachtung leicht überwiegen, spricht sich die Verwaltung für diesen Standort für den Fall, dass ein vierter Hockeyplatz, dessen Finanzierung im Haushalt aktuell nicht gesichert ist, aus. Zurzeit stehen im Teilhaushalt 2021 des FB 67 Haushaltsmittel in Höhe von 550.000 € für den Bau eines Kunststoffrasenspielfeldes als Haushaltsrest zur Verfügung, die in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen wären, um eine zumindest anteilige Finanzierung zu gewährleisten. Darüber hinaus würden in diesem oder einem der folgenden Haushaltsjahre zusätzliche 435.000 € benötigt werden, um den vierten Hockeyplatz (am Standort der BSA Jahnplatz) bauen zu können.
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Sportausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1, § 58 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des
Begriffes "Geschäfte der laufenden Verwaltung".
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei dem Standortbeschluss um eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes "Geschäfte der laufenden Verwaltung", um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde nach § 6 der Hauptsatzung auf den Sportausschuss übertragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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