Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17887
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der Richtlinien zum Förderprogramm für regenerative Energien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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11.03.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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29.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
"1. Die Richtlinien "Förderung der Solarstromerzeugung und Mieterstrom", "Förderung regenerativer Wärme im Bestand" und "Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand" des Förderprogramms für regenerative Energien werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen ohne erneute
Gremienbeteiligung durchzuführen."
Sachverhalt
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG.
Sachverhalt:
Mit dem Förderprogramm für regenerative Energien fördert die Stadt Braunschweig seit 2012 den Klimaschutz direkt vor Ort. Das Förderprogramm ist eine etablierte und erfolgreiche Maßnahme des städtischen Klimaschutzes, um die Umstellung auf regenerative Energien voranzubringen und die lokalen Treibhausgasemissionen zu senken. Es leistet zudem einen Beitrag zur lokalen Wirtschaftsförderung im Bereich regenerativer Energien.
Da sich im Jahr 2021 die Förderkulisse des Landes und des Bundes geändert hatte, erfuhr das Braunschweiger Förderprogramm für regenerative Energien ebenfalls eine Anpassung (s. DS 21-15283), um eigene Schwerpunkte in Ergänzung zur Landes- und Bundesförderung zu setzen. Unter anderem wurde das Förderprogramm um die "Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen" ergänzt, mit der energetische Einzelmaßnahmen sowie Komplettsanierungen im Bestand gefördert werden sollen.
Die Anpassung und insbesondere die neue Richtlinie führten zu einer weiteren Steigerung sowohl der Anträge als auch des Investitionsvolumens. Die im Jahr 2021 knapp 400 eingegangenen Anträge von Braunschweiger Bürgerinnen und Bürgern stellen einen neuen Höchststand dar und auch das Investitionsvolumen von über 12,5 Mio. € im Jahr 2021 bedeutete eine Steigerung von über 100 % im Vergleich zum Jahr 2020 mit einem damaligen Investitionsvolumen von ca. 5 Mio. € (s. hierzu DS 21-16816 und 21-16816-01).
Unter Bezugnahme auf die neuen Förderkulissen der Landes- und Bundesförderung des Jahres 2022 sowie die Erkenntnisse aus den Antragsprüfungen schlägt die Verwaltung eine erneute Anpassung der Förderrichtlinien vor.
Ein Schwerpunkt der Änderung ist die Berücksichtigung einer sozialen Komponente in der Richtlinie "Förderung von Solarstromerzeugung und Mieterstrom". Es wird vorgeschlagen, die Förderquote für kleine Photovoltaik(PV)-Anlagen zu erhöhen und für sehr große PV-Anlagen zu deckeln. Weiterhin wird auch die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen in der Spanne von 0,25 kWp bis 0,6 kWp vorgesehen. Der Anschaffungswert von steckerfertigen PV-Anlagen ist im Verhältnis zu PV-Anlagen geringer, sodass auch einkommensschwächere Haushalte die Möglichkeit haben, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisen und einen Teil des Stromverbrauchs über Photovoltaik zu decken. Ja nach Größe der steckerfertigen PV-Anlage können bis zu 20 % des durchschnittlichen Stromverbrauchs hierüber generiert werden.
Sofern die Erlaubnis der Vermieterinnen und Vermieter besteht, können die steckerfertigen PV-Anlagen auch eine Möglichkeit für Mieterinnen und Mieter sein, da eine Installation an Balkonen möglich ist.
Darüber hinaus sind neben Vereinfachungen bei der digitalen Antragsbearbeitung, Konkretisierungen im Verfahrensablauf und einer bürgernäheren Sprache folgende weitere Änderungen vorgesehen:
Richtlinie zur Förderung der Solarstromerzeugung und Mieterstrom
Der bisher vorgesehene Bonus für PV-Anlagen auf Gründächern wurde gestrichen. Die Fördervoraussetzungen haben zu sehr vielen Nachfragen der Antragsstellenden und Schwierigkeiten bei der Antragsbearbeitung geführt. Da die Resonanz sehr gering war und im Endeffekt nur ein Antrag bewilligt wurde, erscheint die Streichung und Konzentration auf andere Fördermöglichkeiten sinnvoll.
Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme im Bestand
Die Erzeugung regenerativer Wärme ist ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung der Ziele des Klimaschutzkonzeptes. Aus diesem Grund wurden die pauschalen Fördersätze erhöht, um größere Anreize zu setzen und auch um den gestiegenen Marktpreisen Rechnung zu tragen.
Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand
Auch in dieser Richtlinie wurden die pauschalen Fördersätze erhöht, um Anreize zu setzen.
Unter Berücksichtigung der Erhöhung der pauschalen Ansätze ist auch eine Steigerung des Maximalbetrages der Förderung je Liegenschaft auf 4.500 € und je Antragstellerin und Antragssteller (Institution, Firma, etc.) auf 25.000 € vorgesehen. Somit wird den Braunschweiger Bürgerinnen und Bürgern weiterhin die Möglichkeit gegeben, im gleichen Förderjahr auch mehrere geförderte Maßnahmen ggf. an mehreren Liegenschaften durchzuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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272 kB
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2
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(wie Dokument)
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206,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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207 kB
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