Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18026-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Touristische Charterflüge Flughafen Braunschweig - Wolfsburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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02.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 17. Februar 2022 (DS 22-18026) wird in Abstimmung mit der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH wie folgt Stellung genommen:
Touristische Flüge ab dem Flughafen Braunschweig-Wolfsburg bedingen nicht grundsätzlich leere Ferry-Flüge, welche im Falle des Flugzeugeinsatzes von einem anderen Standort aus als Braunschweig-Wolfsburg hätten vermieden werden können.
Der Einsatz eines bestimmten Flugzeuges obliegt grundsätzlich der Einsatzplanung des beauftragten Luftfahrtunternehmens. Grundlage hierfür bilden unterschiedliche, in der Regel primär operative Faktoren (Flugzeugverfügbarkeit eines bestimmten Typs, Crewverfügbarkeit, geplante Rotationen des eingeplanten Flugzeugtyps vor und nach dem Flug ab/von dem Flughafen Braunschweig-Wolfsburg, technische Wartungen an bestimmten Flughäfen etc.).
Vor diesem Hintergrund entscheidet die Luftverkehrsgesellschaft aus einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren, welches Flugzeug von welchem Standort aus nach Braunschweig-Wolfsburg fliegt, um von dort aus einen Flug zu beginnen. Dies kann von einer sog. Home Base (z. B. TuiFly aus Hannover) oder aber von einem anderen Standort aus sein, von dem das Flugzeug direkt „ferry“ zu einem bestimmten Flughafen fliegt, um von dort aus Weiterflüge durchzuführen. Zudem werden touristische Flüge ab Braunschweig- Wolfsburg von unterschiedlichen nationalen und europäischen Luftverkehrsunternehmen durchgeführt, aus deren gesamtem Streckennetz Flugzeuge zu einem weiteren Einsatz geflogen werden.
Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Von einem Verkehrsflughafen gehen grundsätzlich – wie von jeder anderen Infrastruktureinrichtung auch – Emissionen aus. Der Flughafen Brauschweig-Wolfsburg dient dabei vorrangig den ansässigen Forschungseinrichtungen und dem Geschäftsreiseverkehr. Touristische Flüge waren und sind kein Schwerpunkt des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg und lediglich von untergeordneter Bedeutung, was die Zahlen der in den Jahren 2017 bis 2021 durchgeführten Flüge zu touristischen Zwecken verdeutlichen:
Jahr | Anzahl |
2017 | 64 |
2018 | 70 |
2019 | 86 |
2020 | 0 |
2021 | 12 |
Der Planfeststellungsbeschluss hat seiner Lärmbewertung zugrunde gelegt, dass bis zu 300 Flüge im Jahr zu touristischen Destinationen/Zwecken durchgeführt werden (dürfen). Diese Anzahl wurde jedoch in den letzten Jahren nie erreicht (s. o.).
Im Rahmen ihrer Investitionstätigkeiten fokussiert die Geschäftsführung in Abstimmung mit den Hauptgesellschafterinnen eine Stärkung der Nachhaltigkeit und Reduzierung der Lärm- und Umweltbelastung des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg. So wurden Elektrofahrzeuge für den Flughafenbetrieb beschafft (2 Lieferwagen und ein PKW). Zur Verminderung des Bodenlärms wurde ein Klimagerät erworben, wodurch die Nutzung von Triebwerken der Flugzeuge vermieden werden kann. Zudem sind seit längerem batteriebetriebene Schleppfahrzeuge im Einsatz.
Wie der gesamte Verkehrssektor, so hat auch der Luftverkehr in den letzten Jahren nicht zur Zielerreichung der gesamten Treibhausgasminderung beigetragen. Wohingegen sich im Straßenverkehr allerdings ein Wandel durch die zunehmende Elektrifizierung abzeichnet, so ist die Entwicklung im Luftverkehr weniger positiv. Auf Beschluss der Bundesregierung soll bis 2030 schrittweise strombasiertes Kerosin eingeführt werden, welches treibhausgasneutral mit grünem Strom hergestellt wird. Geplant ist ein Anteil von mindestens zwei Prozent. Der überwiegende Teil wird also auch zum gewünschten Zeitpunkt der Treibhausgasneutralität Braunschweigs im Luftverkehr folglich noch fossil bereitgestellt. Demnach ist der Flugverkehr künftig mit dem Klimaschutzkonzept der Stadt vereinbar, wenn es gelingt, die Flüge von und nach Braunschweig mit klimaschonenden Energieträgern zu bewerkstelligen. Hierbei ist zwischen der Entwicklung des Luftfahrtwesens einerseits und der Verantwortungssphäre und den Einflussmöglichkeiten des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg andererseits selbstverständlich zu unterscheiden.
