Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17912-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.03.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 29. März 2022 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2022 nach dem derzeitigen Stand mit
a) dem Haushaltsplan 2022 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm
2021 - 2025
b) den Haushaltsplänen 2022 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2021 - 2025 für
- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2022 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der der Hauptvorlage (Drucks.-Nr.: 22-17912) beigefügten gegenüber dem Haushaltsentwurf 2022 veränderten Fassung
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2, 5.2 und 7).
5. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im in der Endausfertigung des Haushaltsplanes 2022 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
- Antworten auf Anfragen
Die Anlage 1 enthält Antworten der Verwaltung auf die Anfragen Nr. A 02, A 07, A 18, A 19 und A 20.
- Stellungnahme der Verwaltung zu einem finanzunwirksamen Antrag
Eine Stellungnahme zum Antrag FU 35 wird mit der Anlage 2 zur Kenntnis gegeben.
- Ansatzveränderungen der Verwaltung; hier: Budget für Krisenmanagement / Katastrophenschutz
Um aktuell und künftig in Ausnahmesituationen z. B. im Bereich Zivil- und Bevölkerungsschutz flexibel und schnell reagieren zu können, will die Stadt Braunschweig erste finanzielle Voraussetzungen schaffen. Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht absehbar.
Als Ansatzveränderung der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, ein Budget im Investitionsmanagement für Maßnahmen des Krisenmanagements / des Katastrophenschutzes für den Haushalt 2022 in Höhe von 0,1 Mio. € aufzunehmen. In den Haushaltsjahren 2023 und 2024 werden jeweils 3,0 Mio. € an Mitteln vorgesehen.
Investitionsmanagement
in € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Veränderung ergebniswirksam | + 100.000 | + 3.000.000 | + 3.000.000 |
|
Belastung (+), Entlastung (-)
Die Veränderungen sind auch aus der beigefügten Anlage 5.2.1 ersichtlich.
Um auch kurzfristig handeln und die Folgen der aktuellen Krise bewältigen zu können, wird parallel ein Antrag auf Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 2,5 Mio. € zur Entscheidung in den aktuellen Beratungsgang eingebracht.
Zur Erhöhung der Flexibilität sollen die bereits vorhandenen Budgets in den Bereichen „Bewältigung der Corona-Pandemie (Projekt 4E.200002)“ und „Einrichtung von Impfzentren / mobilen Impf-Teams (Projekt 4E.200003)“ mit dem Budget „Krisenmanagement / Katastrophenschutz“ deckungsfähig werden. Hierzu ist die Anbringung eines Deckungsvermerkes erforderlich (siehe Liste der Haushaltsvermerke Anlage 5.4). Bei dem Deckungsvermerk zum Projekt "Städt. Maßnahmen / Klimaschutz (4E.210106)“ ist eine Ergänzung erforderlich geworden, der das Genehmigungsverfahren näher beschreibt. Diese Ergänzung ist ebenfalls Teil der beigefügten Anlage 5.4.
- Finanzielle Auswirkungen
Die in der 2. Ergänzungsvorlage (Drucks.-Nr.: 22-17912-02) unter der Textziffer 4. dargestellten Gesamtergebnisse verändern sich unter Berücksichtigung dieser Ansatzveränderungen wie folgt (Die Klammerzahlen zeigen den Stand zum Haushaltsentwurf 2022.):
Ergebnishaushalt
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Jahresergebnis | - 52,8 (- 70,4) | - 60,8 (- 67,4) | - 63,0 (- 57,2) | - 57,8 (- 60,2) |
Stand der Überschuss-rücklagen am Jahresende | + 241,9 (+ 241,7) | + 241,9 (+ 174,3) | + 178,9 (+ 117,2) | + 121,1 *) (+ 62,9) |
Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG | - 52,8 (- 176,7) | - 113,6 (- 176,7) | - 113,6 (- 176,7) | - 107,7 (- 170,8) |
*) An dieser Position ist gleichzeitig eine Korrektur gegenüber der Hauptvorlage und der 2. Ergänzungsvorlage vorgenommen worden.
Finanzhaushalt
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres | + 78,6 (- 0,8) | + 49,6 (- 29,5) | + 28,0 (- 51,0) | + 3,5 (- 74,8) |
Für den für die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts bedeutsamen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ergeben sich folgende Veränderungen:
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Stand Haushaltsentwurf | - 21,7 | - 15,5 | - 5,1 | - 2,6 |
Stand nach Ansatzveränderungen aus Ziffer 3 | + 0,7 | - 21,4 | - 8,0 | + 0,1 |
Wie bereits in der 2. Ergänzungsvorlage angemerkt, können sich die dargestellten Finanzdaten noch verändern, insbesondere falls in der Sitzung des FPDA die bisher noch nicht beratenen Anträge abgelehnt werden, die derzeit belastend eingerechnet sind.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
580,7 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
284,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
167,8 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
80 kB
|
