Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-17941

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Personalbemessung in den Schulsekretariaten an Schulen erfolgt nach dem vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Schülerschlüssel, zuletzt angepasst mit Beschluss vom 27. Januar 2015 (siehe Anlage).

 

  1. Befristete Berücksichtigung des Mehraufwands durch die Corona-Pandemie

 

Seit fast zwei Jahren führt die Bekämpfung der Corona-Pandemie zu Mehraufwand in den Schulen. Das Corona-Management wird von der Schulleitung verantwortet und durch zahlreiche Maßnahmen gemeinsam mit allen Akteuren in der Schule, einschließlich der Schulverwaltungskraft, flankiert.

 

Die derzeit vorherrschende Omikron-Welle führte insbesondere ab Januar 2022 bis heute aufgrund insgesamt höherer Inzidenzwerte bei den Schülerinnen und Schülern bei gleich-zeitig durchgehend im Präsenzbetrieb befindlichen Schulen zu einer besonders arbeits-
intensiven Situation im Schulsekretariat. Festzustellen war ein sehr hohes Telefonaufkommen durch Eltern, die nach der richtigen Vorgehensweise bei unterschiedlichsten Fall-
konstellationen, wie Quarantäne oder Isolierung ihrer Kinder, fragten.

 

Obwohl die Expertinnen und Experten von einem kontinuierlichen Rückgang der Inzidenzwerte ausgehen, wird die Arbeitsbelastung im Schulsekretariat rund um Corona noch bis auf weiteres anhalten. Gerade für Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulen, bleiben Infek-
tionsmaßnahmen (Testung, anlassbezogenes intensiviertes Testen (ABIT), Mund-Nasen-Schutz etc.) weiterhin wichtig und sinnvoll. Die Planung sieht bis zum 2. Mai 2022 eine schrittweise Lockerung vor, wobei nach den Osterferien ein „Sicherheitsnetz“ mit täglichen Testungen und Regelungen zur Mund-Nasenbedeckung eingezogen wird. Auch nach dem
2. Mai 2022 soll das Testen anlassbezogen und freiwillig erfolgen. Insoweit wird es auch durch die Lockerungsschritte und Veränderungen in den Verfahrensabläufen wiederum
einen vermehrten Kommunikationsbedarf mit den Eltern geben, der weiter im Schulsekre-
tariat zu bewältigen ist. Auch die Arbeiten des Schulsekretariats im Zusammenhang mit zur Verfügung zu stellender Schutzausrüstung, wie Mund-Nasen-Schutz und Schnelltests, ist weiter zu berücksichtigen.

 

Dazu kommt, dass im Schulsekretariat zum großen Teil Arbeitsrückstände entstanden sind, da Aufgaben, wie die finanzielle Abwicklung des Corona-Sonderbudgets für Schulen und die verwaltungsseitige Abwicklung von Mittagessengutscheinen für Schülerinnen und Schüler, prioritär zu bewältigen waren. Die zeitlich geschobenen Verwaltungsaufgaben stehen jedoch zur Erledigung weiter an und müssen neben den routinemäßig anstehenden Aufgaben-
blöcken, wie die anstehenden Schulanmeldungen im Mai 2022 und dem verwaltungs-
mäßigem Abschluss des Schuljahres 2021/2022, nachgeholt werden.

 

Da mit der Schulleitung konkrete Arbeitszeiten im Schulsekretariat im Rahmen des zur
Verfügung gestellten Personalumfangs festzulegen sind, ist eine Überstundenregelung bei Schulverwaltungskräften nicht vorgesehen. Gleichwohl soll der Verwaltungsaufwand durch die Tätigkeiten im Rahmen der Corona-Pandemie befristet Berücksichtigung finden, damit die Schulverwaltungskräfte möglichst kurzfristig eine Entlastung durch eine erhöhte Per-
sonalbemessung erfahren. Es handelt sich bei diesen Tätigkeiten nicht um eine Dauer-
aufgabe, die in den Schülerschlüssel langfristig aufgenommen werden kann.

 

Um den Schulbetrieb bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 geordnet abschließen zu können und unter Berücksichtigung der durch das Nds. Kultusministerium zur Verfügung

gestellten zusätzlichen Anrechnungsstunden beim Landespersonal an Schulen, wird ein
coronabedingter Mehraufwand in den Schulsekretariaten anerkannt. Dieser Mehraufwand soll ab dem 1. März 2022 in einem festgelegten Rahmen gestaffelt nach Schulformen bis zu den Sommerferien erfolgen. Für die Grund- und Förderschulen soll die erhöhte Personalbe-
messung mit bis zu 2 Wochenstunden berücksichtigt werden. Bei den Haupt- und kombinierten Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen sowie berufsbildenden Schulen werden bis zu 3 Wochenstunden gewährt. Durch die Berücksichtigung von mindestens 2 Wochenstunden ist sichergetellt, dass nach der erneuten Berechnung eine Ausweitung der Personalaustattung realisiert werden kann.
 

Im Ergebnis bedeutet dies bei 32 Grund- und Förderschulen sowie 26 weiterführenden
Schulen für den Zeitraum vom März 2022 bis zu den Sommerferien eine Heraufsetzung der Arbeitszeit der Schulsekretariate um insgesamt rd. 2.700 Stunden mit einem Personal-
kostenvolumen von rd. 90.000 €.

 

  1. Berücksichtigung des Aufwands in der Einführungsphase des Ganztagsbetriebs an Grundschulen

 

Bislang wurde im Rahmen der Personalbemessung der Bürokräfte an Schulen ein Zuschlag für den Ganztagsbetrieb ab dem neuen Schuljahr zum Stichtag 1. August berücksichtigt.

 

Es hat sich in der Vergangenheit jedoch herausgestellt, dass bereits in der Einführungs-
phase des Ganztagsbetriebs zu einem deutlich früheren Zeitpunkt vorbereitende Tätigkeiten im Schulsekretariat in einem deutlich spürbaren Arbeitsumfang anfallen. Dies sind z. B. die Einbeziehung der Ganztagsschülerinnen und Ganztagsschüler bei den Schulanmeldungen im Mai und die Organisation der Angebote im Ganztag mit den unterschiedlichsten Kooperationspartnern sowie des Schulmittagessens.

 

Diese Mehrarbeiten sollen mit dem Ganztagszuschlag als Sockelbetrag von 4 Wochen-
stunden nunmehr bereits ab dem Stichtag 1. Mai Berücksichtigung finden. Dies betrifft in diesem Schuljahr die Einführung des Ganztagsbetriebs an der Grundschule Ilmenaustraße. Hier fallen zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 1.500 € an.

 

Es ist geplant, die Bemessung und deren Grundlagen sowie den Zeitpunkt der Gewährung des Zuschlags für den Ganztagsbetrieb zu evaluieren und die Ergebnisse in der mittelfristig geplanten Überarbeitung des Schülerschlüssels zu berücksichtigen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise