Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-16860-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 16.09.2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

"Der Stadtbezirksrat beantragt das Anbringen eines Verkehrsspiegel im Bereich der Straße Kralenriede/Schreberweg."

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Ein Verkehrsspiegel käme für einen Einsatz in der Fahrbeziehung Kralenriede/Schreberweg in Betracht, wenn dort die Sichtbeziehungen nicht ausreichend sind und wenn sie durch den Spiegel übersichtlicher würden und dadurch die Verkehrssicherheit insgesamt verbessert werden kann.

 

Die Straße Kralenriede ist als verkehrsberuhigter Bereich niveaugleich ausgebaut und entsprechend ausgeschildert. Die vorhandene Mischverkehrsfläche steht allen Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung. Fußnger, egal ob klein oder groß, rfen die gesamte Mischverkehrsfläche nutzen. Radfahrende und motorisierte Verkehrsteilnehmende müssen, wenn nötig, warten.

 

Darüber hinaus darf in dem verkehrsberuhigten Bereich nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Zudem muss, wer aus der Straße Kralenriede in den Schreberweg einfahren will, sich dabei so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

 

Von der Straße Kralenriede darf am nördlichen Ende ausschließlich nach Westen auf den Schreberweg abgebogen werden. Dies wird auch durch das entsprechende Verkehrszeichen angezeigt.

 

Auf dem Schreberweg wird ausschließlich auf der Nordseite geparkt. Zudem bestehen bei der Ausfahrt aus der Straße Kralenriede auf den Schreberweg keine Sichtbehinderung bspw. durch bauliche Elemente. Die Sichtbeziehungen sind ausreichend.

 

Die Polizei teilt auf Nachfrage mit, dass hier keine Gefahren- oder Unfallhäufungsstelle bekannt ist.

 

Ein Verkehrsspiegel würde dort eine falsche Sicherheit suggerieren und die Aufmerksamkeit der ausfahrenden Verkehrsteilnehmenden würde abnehmen. Darüber hinaus hat ein Verkehrsspiegel folgende Nachteile: Durch die Wölbung zum Betrachter wird das reale Bild verkleinert, dadurch sind Größen, Geschwindigkeiten und Entfernungen schwer einzuschätzen. Bei kaltem Wetter kondensiert die Luftfeuchtigkeit an der Spiegeloberfläche, bei Frost gefriert diese Feuchtigkeit. In beiden Fällen ist der Spiegel dann nicht nutzbar. Außerdem verursachen Verkehrsspiegel einen erhöhten Unterhaltungsaufwand dadurch, dass sie verstellt und gelegentlich auch beschädigt werden.

 

In der Betrachtung der gesamten Eigenschaften ist festzustellen, dass die Nachteile überwiegen. Durch das Anbringen eines Verkehrsspiegels würde sich die Verkehrssicherheit im Bereich Kralenriede/Schreberweg insgesamt nicht verbessern.

 

Aus den genannten Gründen kommt die Installation eines Verkehrsspiegels nicht in Betracht.


 

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