Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-17596-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellen von Wildtierfütterungs-Hinweisschildern und Informationstafeln am Dowesee
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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03.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.01.2022 (22-17596) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich die Verwendung von Mitteln der Stadtbezirksratsbudgets für die Bereitstellung von Sachwerten oder Bauleistungen und prüft vorab die Möglichkeit einer zielgerichteten Realisierung.
Frage 1
Plant die Verwaltung weitere Schilder, insbesondere an den beliebten Fütterungsstellen am Dowesee aufzustellen bzw. Abgängige Schilder zeitnah zu ersetzen?
Antwort der Verwaltung
Die bodengleichen Fütterungsverbotsschilder sollen noch ergänzt werden oder mit Stadtbezirksratsmitteln zeitnah beschafft werden.
Abgängige Fütterungsverbotsschilder werden entsprechend ersetzt.
Frage 2
Unterstützt die Verwaltung das Anliegen, die Besucher*innen des Schulgartens z.B. durch entsprechende erklärende Informationstafeln auf die ökologischen Folgen des Fütterns der Tiere aufmerksam zu machen?
Antwort der Verwaltung
In Zusammenarbeit mit dem regionalen Umweltzentrum wurde bereits ein Informationsplakat im Schaukasten am Haupteingang platziert, dass über Nutria und die Fütterungsproblematik informiert. Weitere Schilder zu diesem Thema können folgen.
Frage 3
Welche Maßnahmen zur Verminderung des Nährstoffeintrags und der Einschränkung des Fütterns der Tiere am Dowesee sieht die Verwaltung außer den hier angesprochenen (Schilder, Kontrollen, Ansprachen) noch?
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung hat die nachstehenden Maßnahmen bereits ergriffen und/oder für 2022 in Vorbereitung:
Im jahreszeitlichen Verlauf sowie z.B. nach Starkregenereignissen werden an den Einleitungsstellen Wasserproben entnommen und analysiert. Nach Vorlage und Auswertung der Ergebnisse im Verlauf des Jahres 2022 ist mit belastbaren Daten zum Einleitungsursprung zu rechnen.
Solange noch keine Untersuchungsergebnisse vorliegen, die eine Konkretisierung der vorzunehmenden Maßnahmen ermöglichen, kann zu den möglicherweise anfallenden Kosten keine Aussage getroffen werden.
Als symptombekämpfende Maßnahme wurde 2021 die einmalige Entfernung der Teichlinsen vorgenommen. Zusätzlich wurden Teile des Schilfgürtels reduziert, um Biomasse zu entnehmen. Die Kosten für beide Maßnahmen betrugen insgesamt ca. 10.000,- €.
Diese Maßnahmen sind auch für 2022 vorgesehen, doch wird die Entnahme der Teichlinsen ggf. zweimal durchgeführt werden müssen
Darüber hinaus wurde/wird im Schulgarten in unregelmäßigen Abständen eine Bejagung durchgeführt, sofern der Nutria-Bestand wieder allzu sehr zugenommen hatte. Schon im April 2018 wurde die Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Jagdgesetz geändert. Entsprechend dürfen Nutrias nunmehr ganzjährig bejagt werden.
Frage 4
Wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, jeweils zu Beginn eines Frühjahrs in einer abgestimmten Presseaktion auf die Folgen von Wildtierfütterungen an Gewässern hinzuweisen?
Antwort der Verwaltung
Die vorgeschlagene Pressinformation erscheint sinnvoll und sollte seitens der Fachverwaltung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde sowie ggf. der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH für alle Gewässer erstellt und veröffentlicht werden.
