Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17635-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 330 Nordstadt-Schunteraue (DS 22-17635) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1.:

 

In der vorgelegten Raumplanung für einen Neubau sind aktuelle und zukünftig zu erwartende Bedarfe und die daraus resultierenden Nutzungen berücksichtigt. Es wurden mit den Nutzerinnen und Nutzern zwei Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die zukünftige Auslastung basiert fachlich weiterhin auf Daten der Jugendhilfeplanung, die neben der Anzahl von Kindern und Jugendlichen im Sozialraum auch unter Zuhilfenahme von Sozialindikatoren die angenommene Auslastung einer Einrichtung bemisst.

 

In der Raumplanung wurden alle derzeitigen und zu erwartenden Gruppen berücksichtigt. Eine Zuordnung nach den in der Anfrage benannten Gruppenwochenplänen ist in der Offenen Arbeit nicht üblich. Gruppenräume sind in Kinder- und Jugendzentren dieser Größenordnung vorhanden und stehen den Besuchergruppen zur freien Verfügung.

 

In mehreren Workshops wurde fachbereichsübergreifend, unter konkreter Berücksichtigung der in der Beteiligung erarbeiteten Ergebnisse, das vorhandene Raumkonzept erarbeitet.

 

Zu Frage 2.:

 

Der in der bestehenden Einrichtung bestehende Boulderraum ist seinerzeit durch einen Mangel an stadtweiten Angeboten entstanden und wurde in den letzten Jahren zunehmend weniger genutzt.

 

In der Neuplanung musste, auch aufgrund der finanziellen Mittel, eine Schwerpunktsetzung erfolgen. Die für eine innenräumige Klettermöglichkeit erforderliche Raumhöhe wäre unverhältnismäßig teuer geworden und hätte sich zu Ungunsten der in der Planung als dringender eingeschätzten Ressourcen ausgewirkt.

 

Eine Sport- und Klettermöglichkeit ist aber ohne Weiteres im Außenbereich, auch wettergeschützt, zu realisieren. Hier gibt es noch keine Detailplanung, da diese auch wieder unter Beteiligung der Nutzergruppen entstehen soll.

 

 

 

Zu Frage 3.:

 

Der grundsätzliche Auftrag im SGB VIII verpflichtet die Jugendverwaltung dazu, Benachteiligung zu verhindern und Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern. Neben vielen anderen Möglichkeiten ist auch der Klettersport Bestandteil eines pädagogischen Freizeitangebotes. Klettersportanlagen können, anders als innere Flächen der sportlichen Mehrfachnutzungen, in der Regel nicht für andere Sport- und Bewegungsangebote genutzt werden. Da es, wie richtig angemerkt, mittlerweile kommerzielle Angebote gibt, ist es kostengünstiger, eine durch Mittel der Jugendverwaltung unterstützte und pädagogisch begleitete Nutzung vorzuziehen. Es gibt stadtweit gute Kooperationen mit den Anbietern der Kletterangebote und anderen kommerziellen Sportangeboten. So ist es in vielen anderen Bewegungsangeboten (Schwimmen, Nitejam, Mitternachtskick, etc.) ebenfalls üblich, auf diese Anbieter zurückzugreifen und das Angebot mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Ebenso gibt es im Netzwerk der Offenen Kinder- und Jugendangebote die Möglichkeit, die Ressourcen anderer Träger, die in dieser Richtung eine hohe Profession besitzen, kooperativ zu nutzen.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise