Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18059-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallentsorgung bei Heimspielen von Eintracht Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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03.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage 22-18059-01 der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 330 vom 20.02.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Verwaltung lässt die ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) prüfen, wo in dem genannten Bereich weitere Abfallbehälter aufgehängt/aufgestellt werden können.
Zu Frage 2:
Für den in diesem Bereich üblichen Standardbehälter (Fa. OTTO) gibt es grundsätzlich keine technische Ausstattungsmöglichkeit für Pfandringe.
Zudem ist es grundsätzlich fraglich, ob diese für den o. g. Zweck einen Vorteil bringen, da aller Voraussicht nach wesentlich mehr Flaschen „bei Heimspielen“ im Umlauf sein werden, als potentielle Pfandringe aufnehmen könnten.
Im Bereich der Innenstadt (Herzogin-Anna-Amalia-Platz) hat ein konkreter Test zur Installation von Pfandringen keine Vorteile ergeben, sodass die Pfandringe wieder entfernt wurden. Hier hat die Erfahrung gezeigt, dass die Abstellmöglichkeit für andere Abfälle (z. B. "To-Go-Becher") genutzt wird und so ein höherer Aufwand für die Reinigung auch außerhalb der Spieltage entsteht.
In vielen Städten wurden die Pfandringe inzwischen wieder entfernt oder zumindest nicht über einige ausgewählte Bereiche hinaus installiert.
Aus den o.g. Gründen wird die Verwaltung von der Installation von Pfandringen in den genannten Bereichen absehen wollen.
Zu Frage 3:
Es besteht die Möglichkeit zusätzliche Reinigungen durchführen zu lassen. Da diese Leistungen grundsätzlich durch den Veranstaltenden (als Verursachenden) zu erbringen wären, sollte von einer Beauftragung durch die Stadt Braunschweig abgesehen werden. Dies wäre eine Ungleichbehandlung in Bezug auf den Gebührenzahler in anderen Bereichen des Stadtgebietes.
Die Verwaltung wird die Anregung des Stadtbezirksrats nach einer Sonderreinigung an den Veranstalter herantragen.
