Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18249
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Vertragsverlängerung des Mietverhältnisses Friedrich-Seele-Straße 7, 3. OG, für Abteilung Bürgerangelegenheiten (32.4)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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16.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im 3. OG hat die Stadt im o. g. Gebäude bereits im September 2018 ca. 2.399 m² Büro- und Nebenfläche für die Abteilung Bürgerangelegenheiten angemietet. Die Festlaufzeit beträgt 5 Jahre, somit endet das Mietverhältnis zum 30.09.2023.
Aufgrund der vorgenannten Laufzeit und der Planung, die Abteilung Bürgerangelegenheiten zum Ende 2027/Anfang 2028 im bis dahin sanierten Rathaus-Neubau unterzubringen, ist es erforderlich, den Verbleib mit insgesamt ca. 60 Mitarbeitenden bereits jetzt zu regeln und bis zum Rückzug ins Rathaus zu sichern. Andere geeignete Räumlichkeiten stehen nicht zur Verfügung.
Mit der Verlängerung des Mietvertrages wäre zudem ein zusätzlicher Umzug der
Abteilung 32.4 in eine andere Liegenschaft entbehrlich.
Das Mietverhältnis soll durch einen Nachtragsvertrag um weitere 4 Jahre vorzeitig bis zum 30.09.2027 verlängert werden. Nach Ablauf der Festlaufzeit von 4 Jahren verlängert sich der Mietvertrag automatisch um jeweils 1 weiteres Jahr, kündbar mit einer 12-monatigen Frist von beiden Vertragsparteien.
Die gesamte Mietfläche umfasst ca. 2.399 m² inklusive Gemeinschaftsflächen und liegt im
3. OG. Hinzu kommen 26 Kfz-Einstellplätze im Innenhof. Der o. g. Standort ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar und der Zugang zur Mietfläche ist barrierefrei. Die Mietfläche befindet sich in einem guten Zustand. Die IT-Anbindung an das städtische Daten- und Telefonnetz ist bereits durch die Nutzung der Abt. Bürgerangelegenheiten vorhanden.
Der Mietzins kann aufgrund der Lage und des Zustandes der Mietfläche als angemessen betrachtet werden.
