Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18050-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.02.2022 (22-18050) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1: Was ist der Sachstand des Projektes „CoLiving Campus“?

 

Zwischenzeitlich sind vorbereitend folgende Maßnahmen getroffen wurden bzw. in Umsetzung:

 

  1. Sicherstellung der Sportkontingente für den Schul- sowie Unisport

 

Stadt und Technische Universität haben im Herbst 2021 einen Kooperationsvertrag zur gemeinsamen Nutzung von städtischen und universitären Sporthallen und Freisportflächen geschlossen.

Konkret regelt der neue Vertrag die Nutzung der Sportanlagen des Sportzentrums der Universität und der Sporthalle der Neuen Oberschule an der Beethovenstraße. Damit werden die Sportkontingente für den Schul- und Unisport sichergestellt und ein wichtiger Baustein für die weiteren Planungen zur Entwicklung des CoLiving Campus erfüllt.

 

  1. Durchführung von Bestandsanalysen

 

Auf dem Areal insgesamt befinden sich u. a. Institutsräume und Labore, eine Bibliothek und Vorlesungssäle, Werkstätten und Sporteinrichtungen, urbane Gärten und eine Bauwagensiedlung. Insbesondere die Erfassung des Grün- und Baubestandes zeigte wertvolle Grünräume, Baumgruppen und einzelne Baum-Solitäre.

In künftigen Planungsprozessen werden die bestehenden Potentiale genauer untersucht und berücksichtigt.

 

  1. Konzeption des Beteiligungsprozesses sowie des städtebauliche Ideen-Wettbewerbs

 

Für die Entwicklung des Areals wird ein innovativer Planungs- und Beteiligungsprozess angestrebt: transparent, modellhaft, kooperativ, ergebnisoffen, vor Ort organisiert.

 

Ein zentraler Baustein ist der derzeit eigens für das Projekt in Konzeption befindliche „Co-Wettbewerb“, der an der Schnittstelle zwischen Bürgerbeteiligung und städtebaulichem Wettbewerb agiert und dadurch zur Transparenz, Prozesshaftigkeit und Akzeptanz im besonderen Maß beitragen soll.


Die Grundidee: Im Rahmen des „Co-Wettbewerbs“ entsteht eine Ideensammlung unter Mitwirkung der Öffentlichkeit, der lokalen Akteure, der Politik, eingeladener Expert*innen und Studierenden. Dazu werden verschiedene Büros mit Expertise im Bereich Städtebau und kooperativer Quartiersentwicklung eingeladen, gemeinsam mit den Studierenden der TU Braunschweig vor Ort Konzepte zu entwickeln und sie bereits im Arbeitsprozess der Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen. Zwischenergebnisse und der Arbeitsprozess sind dadurch öffentlich zugänglich. Die Ergebnisse des Co-Wettbewerbs dienen als Grundlage für das weitere Verfahren.

 

Vorbereitend wird ein informatives Beteiligungsverfahren durchgeführt. Auch die Bildung eines Forums, in dem Fachexperten, Betroffene, Studierende und die Bürgerschaft zu vorab definierten Themen in einen Diskurs treten, befindet sich derzeit in der Entwicklung.

Dieses Forum soll in Anlehnung an das Instrument der Planungszelle nicht ausschließlich interessenbasiert, sondern auch zufallsbasiert zusammengesetzt werden. Im Rahmen einer Planungszelle werden zufällig ausgewählte Bürger*innen für mehrere Tage von ihren arbeitsalltäglichen Verpflichtungen freigestellt, um Empfehlungen zu vorab definierten Themen zu erarbeiten. Die Informationen, die dafür notwendig sind, erhalten sie zu Beginn jeder thematischen Einheit von Expert*innen und Vertreter*innen der jeweils relevanten Interessengruppen.

Die Ergebnisse einer Planungszelle werden zusammengefasst und den politischen Entscheidungsträger*innen als Beratungsgrundlage zur Verfügung gestellt.

 

Für die Durchführung und Begleitung des Prozesses erfolgt eine Ausschreibung und Beauftragung einer Agentur.

 

Zu 2: Was sind die geplanten konkreten weiteren Schritte?

 

Der Schwerpunkt liegt aktuell auf der Entwicklung einer kooperativen Trägerschaft der Stadt mit der TU und dem Land. Hintergrund: Nach verschiedenen militärischen und polizeilichen Nutzungen wurde der sogenannte Campus Nord, der Grundstücksbereich, der von der TU genutzt wird, im Jahr 2002 mit einer unbefristeten Überlassungsvereinbarung von dem Landesliegenschaftsfonds an die TU zur Eigennutzung gegen Entgelte überlassen. 

 

Aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse und entsprechenden Vorgaben des Landesliegenschaftsfonds (z. B. Paritätsprinzip) ist es unabdingbar, das Land Niedersachsen für die Umsetzung des Projektes zu gewinnen. Die Gespräche mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie dem Finanzministerium wurden im Oktober 2021 aufgenommen und werden aktuell fortgeführt.

 

Zu 3: Was sind die geplanten Termine und Meilensteine für den Zeitraum 2022-2023?

 

Voraussetzung dafür, den Beteiligungsprozess zu starten, ist eine verbindliche Vereinbarung mit dem Land und der TU. Sobald diese vorliegt, werden die Gremien informiert und detailliert über den geplanten Beteiligungsprozess ins Bild gesetzt

 

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