Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12546-02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Stellungnahme zur Sitzung am 26.11.2020 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass sie im Hinblick auf eine mögliche Geschwindigkeitsreduzierung der zulässigen chstgeschwindigkeit auf der L 473 mit dem zuständigen Straßenbaulastträger (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr NLStBV) und der Polizei im Austausch steht. Die Verwaltung hatte vorgesehen, die zulässige Geschwindigkeit dort auf 70 km/h zu beschränken.

 

Dies vorausgeschickt nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Sowohl die NLStBV als auch die Polizei haben sich ablehnend gegenüber einer möglichen Geschwindigkeitsbeschränkung positioniert.

 

Daraufhin hat die Verwaltung  in ihrer Funktion als Untere Straßenverkehrsbehörde das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung als Obere Straßenverkehrsbehörde mit der Bitte um Zustimmung und zur rechtlichen Beurteilung der Zulässigkeit der geplanten Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h eingebunden.

 

Das Ministerium teilte daraufhin mit, dass es sich bei den Verhältnissen auf dem Streckenabschnitt der L 473 zwischen Timmerlah und Groß Gleidingen um typische außerörtliche Verhältnisse handele, für die eine Regelgeschwindigkeit von 100 km/h festgelegt wurde und dass keine sachlichen Gründe für eine Verkehrsbeschränkung ersichtlich seien. Von dort werde keine Möglichkeit einer Verkehrsbeschränkung in dem in Rede stehenden Bereich gesehen. Da die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen nicht vorlägen, könne seitens des Ministeriums der geplanten Geschwindigkeitsbeschränkung nicht zugestimmt werden.

 

Die Verwaltung wird daher von der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung absehen.

 

In den Ortsterminen der Mitglieder der Unfallkommission war festgestellt worden, dass der Streckenabschnitt streckenbedingte Gefahrenstellen aufweist. Andere Maßnahmen als die aus o. g. Gründen nicht mögliche Geschwindigkeitsbeschränkung oder den Bau eines Geh- und Radweges durch die dafür zuständige NLStBV sieht die Verwaltung aktuell nicht.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise