Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18053-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fehlende Informationen über das Infektionsgeschehen an Braunschweiger Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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04.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS (22-18053) vom 19.02.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
Zu Frage 1:
Aufgrund des ABIT-Verfahrens, welches mittlerweile in Schulen und KITA’s etabliert ist, erfolgt die Abwicklung des Infektionsgeschehens zum größten Teil in den Einrichtungen. Über dieses Verfahren sind auch die Erziehungsberechtigten sowie die Schülerinnen und Schüler informiert. Sobald sich die personelle Situation im Gesundheitsamt wieder entspannt, sollte eine Bearbeitung der Liste wieder möglich sein.
ABIT:
Tritt ein Indexfall (positiver Antigen-Schnelltest oder positive PCR) auf, können die übrigen Kinder der Gruppe dennoch die Einrichtung weiter besuchen. Voraussetzung ist, dass sie an den folgenden 5 Werktagen (beginnend ab dem ersten vollen Tag, an dem der Indexfall nicht mehr in der Gruppe war) täglich vor dem Besuch der Einrichtung zu Hause getestet werden und das Testergebnis negativ ausfällt und von den Erziehungsberechtigten entsprechend bescheinigt wird. Außerdem werden die Erziehungsberechtigten und das Betreuungspersonal angehalten, bei den Kindern verstärkt auf Symptome zu achten.
Zu Frage 2:
Die altersabhängige Inzidenz im Bereich der 5 – 15 jährigen in Braunschweig liegt bei mehr als 2000. Kapazitätsbedingt ist eine Verbesserung der Kommunikation erst bei sinkenden Inzidenzen möglich.
Zu Frage 3:
Diese Integration erfolgt bereits. Durch das ABIT-Verfahren und die AHAL-Regeln werden die Eltern und Schülerinnen und Schüler sowie die Einrichtungen in den Infektionsschutz eingebunden.
