Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18007-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 17.02.2022 wird wie folgt Stellung genommen.

 

Zu Frage 1:

 

Der Schulverwaltung ist bekannt, dass an einigen Schulen in Braunschweig am 17.02.2022 Distanzunterricht durchgeführt wurde. Vor allem an den weiterführenden Schulen wurde diese Möglichkeit genutzt.

 

Zu Frage 2:

 

Diese Frage hat die Schulverwaltung vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung bzw. vom Kultusministerium prüfen lassen. Im Ergebnis darf der Schulträger nicht über das Durchführen von Distanzunterricht entscheiden. Der Schulträger kann aber anstatt eines Entfalls von Unterricht den Entfall von Präsenzunterricht anordnen. Sofern Distanzunterricht an Schulen stattfindet, ist dieser dann weiterhin verpflichtend. Darüber hinaus sind Schulen darin frei, in dieser Situation kurzfristig Distanzunterricht anzubieten, wenn sie dies organi­sieren können und dafür keine Wege von Schülerinnen und Schülern notwendig werden (z. B. um Material abzuholen). Eine Verpflichtung zu einem solchen Angebot seitens der Schulen besteht nicht. Wird von der Schule ein solches Angebot realisiert, ist die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

 

Zu Frage 3:

 

Der Schulträger passt das Verfahren zum Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsbe­dingungen sowie bei technischen Defekten und anderen Schadensmeldungen dahingehend an, dass nicht mehr Unterrichtsausfall, sondern der Ausfall des Präsenzunterrichts angeord­net wird. Ob Schulen Distanzunterricht anbieten, liegt in ihrer jeweiligen Verantwortung und muss somit von ihnen kommuniziert werden.


 

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