Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-18260
Grunddaten
- Betreff:
-
Angebotsanpassungen in der Schulkindbetreuung entsprechen nicht der Nachfrage in den Stadtbezirken
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt / Braunschweig, Bianca
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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zur Beantwortung
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17.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In den Ergebnissen der Planungskonferenz (Mitteilung vom 04.02.22 – Anhang B) wird die geplante Angebotsveränderung in der Schulkindbetreuung für das Schuljahr 22/23 dargestellt. Einige der dort aufgelisteten Veränderungen sind jedoch nicht zur Umsetzung vorgesehen. An der Grundschule Bültenweg beispielsweise, wird in der Planung die Einrichtung einer Regelgruppe bis 16 Uhr mit 20 neuen Plätzen beschrieben. Allerdings ist der Aufstellung zu entnehmen, dass dieser Ausbau des Angebots nicht umgesetzt werden soll. Insgesamt werden in dem Bericht folgende vier Schulen aufgeführt an denen das geplante Betreuungsangebot nicht zur Umsetzung vorgesehen ist: Freie Schule BS e.V., GS Bültenweg, GS Wenden und KoGS Waggum. Die Schulen liegen in den Stadtbezirken Östliches Ringgebiet, Nordstadt, Nördliche Schunter-Okeraue und dem Bereich Wabe-Schunter-Beberbach.
In einer Übersicht zur Auslastung der Schulkindbetreuungsplätze im Jahr 2021 (Ds. 22-17745 – Anhang B) wird jedoch deutlich, dass in allen vier genannten Stadtbezirken die Auslastung des aktuellen Betreuungsangebots sehr hoch ist. Im Östlichen Ringgebiet lag die Auslastung 2021 bei 98%, im Bezirk Wabe-Schunter-Beberbach bei 94%, im Stadtgebiet Nordstadt-Schunteraue bei 91% und im Bezirk der nördlichen Schunter-Okeraue waren 2021 sogar 100 % der angebotenen Betreuungsplätze ausgelastet. Gerade in Anbetracht des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab 2026 muss die Betreuungsversorgung verstärkt ausgebaut werden.
Laut dem Beschluss zur Fortsetzung des Ausbaus der Schulkindbetreuung (Ds. 20-14846) sollen mindestens 100 neue Betreuungsplätze eingerichtet werden. Insgesamt sehen die Ergebnisse der Planungskonferenz für das Schuljahr 2022/2023 jedoch nur eine Schaffung von 95 neuen Betreuungsplätzen vor, bei denen die oben genannten Schulen überhaupt nicht berücksichtig werden sollen.
Daher fragen wir:
1. Warum sollen die im Planungsbericht aufgeführten Ergänzungen des Betreuungsangebots nicht an den oben genannten Schulen umgesetzt werden, obwohl der Bedarf an Betreuungsplätzen in allen betroffenen Bezirken hoch ist und die Auslastung des bestehenden Angebots jeweils über dem 90ten Perzentil liegt?
2. Warum wird die Minimalvorgabe der Verwaltung, mindestens 100 neue Betreuungsplätze im Schulkindbereich zu schaffen, in der geplanten Angebotsveränderung der Schulkindbetreuung nicht ausgeschöpft?
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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