Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18108-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklungen und Probleme im Bereich Heinrich-der-Löwe-Kaserne
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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08.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.02.2022 (22-18108) wird wie folgt Stellung
genommen:
Zu Frage 1.:
Für die Reihenhausbebauungen an der Braunschweiger Straße sind Lärmschutzmaßnahmen - soweit die Außenbereichsflächen zur Braunschweiger Straße ausgerichtet sind –
erforderlich. Diese Forderung resultiert aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die Lärmschutzmaßnahmen sind i. d. R. genehmigungspflichtig. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Reihenhäuser wurden keine Lärmschutzmaßnahmen beantragt. Die Verwaltung hat daher den Vorhabenträger zum Gespräch eingeladen mit dem Ziel,
dieses Versäumnis nachzuholen und im weiteren Schritt die Lärmschutzmaßnahmen zeitnah umzusetzen. Über den weiteren Verlauf wird die Verwaltung den Stadtbezirksrat unterrichten.
Zu Frage 2.:
Die Lage der Außenbereichsflächen der Kita ist ‑ wie auch die der Reihenhäuser ‑ zur Braunschweiger Straße ausgerichtet. Daher resultieren auch in diesem Fall die erforder-lichen Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Kinder.
Entlang der Braunschweiger Straße ist bis zur Inbetriebnahme der Kindertagesstätte ein Lärmschirm mit einer Höhe von 2,00 m zu errichten.
Zu Frage 3.:
Bei der Planung der Stadtbahn wird selbstverständlich auch das Thema "Schall" intensiv betrachtet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird aus dem Projekt "Stadtbahnausbau" an der angefragten Stelle kein Lärmschutz für das Gebiet HdL erforderlich. Maßgeblich sind daher die Festsetzungen des Bebauungsplanes AW 100.
