Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18108-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.02.2022 (22-18108) wird wie folgt Stellung

genommen:

 

Zu Frage 1.:

 

r die Reihenhausbebauungen an der Braunschweiger Straße sind Lärmschutzmaßnahmen - soweit die Außenbereichsflächen zur Braunschweiger Straße ausgerichtet sind 

erforderlich. Diese Forderung resultiert aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die Lärmschutzmaßnahmen sind i. d. R. genehmigungspflichtig. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Reihenhäuser wurden keine Lärmschutzmaßnahmen beantragt. Die Verwaltung hat daher den Vorhabenträger zum Gespräch eingeladen mit dem Ziel,

dieses Versäumnis nachzuholen und im weiteren Schritt die Lärmschutzmaßnahmen zeitnah umzusetzen. Über den weiteren Verlauf wird die Verwaltung den Stadtbezirksrat unterrichten.

 

Zu Frage 2.:

 

Die Lage der Außenbereichsflächen der Kita ist  wie auch die der Reihenhäuser  zur Braunschweiger Straße ausgerichtet. Daher resultieren auch in diesem Fall die erforder-lichen Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Kinder.

Entlang der Braunschweiger Straße ist bis zur Inbetriebnahme der Kindertagesstätte ein Lärmschirm mit einer Höhe von 2,00 m zu errichten.

 


Zu Frage 3.:

 

Bei der Planung der Stadtbahn wird selbstverständlich auch das Thema "Schall" intensiv betrachtet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird aus dem Projekt "Stadtbahnausbau" an der angefragten Stelle kein Lärmschutz für das Gebiet HdL erforderlich. Maßgeblich sind daher die Festsetzungen des Bebauungsplanes AW 100.


 

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