Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17835-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten (22-17835) vom 28.01.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Kündigungen zum 15. März 2022 sind aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht zu erwarten. Bis zu diesem Datum haben die Beschäftigten den Einrichtungen Nachweise vorzulegen. Die Einrichtungen wie das Städtische Klinikum Braunschweig haben danach u. a. die nichtgeimpften Mitarbeitenden an das Gesundheitsamt zu melden. Eine Sanktionierung ist jedenfalls durch das Städtische Klinikum Braunschweig nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 2:

 

Siehe Antwort zu Frage 1, Kündigungen sind aktuell nicht absehbar.

 

Das städtische Klinikum informiert weiter intensiv zum Thema Impfen und wirbt dafür. In den letzten Monaten wurde mit den betreffenden Mitarbeitenden auch unter strengen hygienischen Maßnahmen sicher und zuverlässig gearbeitet und dies ist auch weiterhin so beabsichtigt.

Sollten nichtgeimpfte Mitarbeitende durch das Gesundheitsamt mit Betretungsverboten oder Arbeitsverboten belegt werden, kann es im Städtischen Klinikum Braunschweig zu Einschränkungen der Patientenversorgung kommen. Die Auswirkungen können heute noch nicht abgeschätzt werden, da sich die Impfquote noch weiter positiv verändert.

Grundsätzlich wird wie bei anderen Ausfällen auch versucht, diese soweit möglich mit anderen Mitarbeitenden zu kompensieren.

Jedoch gibt es Bereiche, in denen die Spezialisierung so hoch ist, dass eine Kompensation voraussichtlich nicht gelingen wird.

 

Zu Frage 3:

 

Siehe Antwort zu Frage 1, Kündigungen sind aktuell nicht absehbar.
 

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