Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-17927-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenübernahme Impfzentrum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
10.03.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten (22-17927) vom 11.02.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Gesamtkosten für Einrichtung und Unterhalt des Impfzentrums Braunschweig bis Ende September 2021 belaufen sich auf 6.719.574 Euro. Ein Großteil der Kosten wurde inzwischen durch den Auftraggeber, das Land Niedersachsen, bewilligt. Aktuell sind angefallene Kosten i.H.v. 17.701 Euro noch nicht durch das Land bewilligt worden. Hier befindet sich die Stadt Braunschweig in der weiteren Klärung mit dem Sozialministerium.
Zu Frage 2:
Zunächst ist festzustellen, dass Impfungen keine Behandlung, sondern Maßnahmen zur Prävention einer Infektionskrankheit darstellen. Bei aktuell weltweit 10,8 Mrd. verabreichten Impfdosen sind Covid-Impfungen auch nicht als experimentell zu bezeichnen.
Es besteht kein Haftungsrisiko für die Stadt Braunschweig. Es wird auf § 60 Infektionsschutzgesetz verwiesen. Demnach ist die Haftung im Falle von gesundheitlichen Schäden im Zusammenhang mit Schutzimpfungen bundeseinheitlich durch Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes geregelt.
Zu Frage 3:
Es sind keine Fälle bekannt, in denen die Stadt Braunschweig von Impfopfern in Anspruch genommen wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 hingewiesen.
