Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18049-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Allergologische Voruntersuchungen bei Covid-19-Impfungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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10.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten (22-18049) vom 21.02.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Im bundeseinheitlichen Aufklärungsmerkblatt für die Schutzimpfung wird die Impfung umfassend erläutert sowie auf eventuelle Risiken hingewiesen. Dazu zählen insbesondere auch Hinweise zu möglichen Impfkomplikationen etwa in den sehr seltenen Fällen allergischer Sofortreaktionen. Darüber hinaus werden auch im Anamnese-/Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung, der zugleich die Grundlage für das persönliche ärztliche Aufklärungsgespräch vor der Impfung bildet, verschiedene Risikofaktoren, etwa auch allergische Reaktionen, abgefragt.
Weiterhin wird bei allen Impfungen im Impfzentrum und bei den mobilen Teams eine mindestens 15-minütige Nachbeobachtung bei allen geimpften Personen nach der Impfung empfohlen. Für den Fall von unmittelbaren Impfreaktionen nach der Verabreichung des Impfstoffs ist eine angemessene medizinische Behandlung und Überwachung sichergestellt.
Diese Vorgehensweise entspricht den Vorgaben des Landes sowie Bundes, die wiederum den wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen und Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut entsprechen.
Eine generelle allergologische Voruntersuchung bei Erstimpfungen ist indes nicht vorgesehen.
Zu Frage 2:
Der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung nach einer Covid-19-Impfung ist nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 i. V. m. § 11 Abs. 4 IfSG an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Das Paul-Ehrlich-Institut ist in Deutschland zuständig für die Zulassung und Überwachung von Impfstoffen. Die gesammelten Daten werden dafür verwendet, um die Verträglichkeit der Impfung noch besser beurteilen zu können und Risikosignale festzustellen.
Zu Nebenwirkungen nach Impfungen in Braunschweig liegen der Stadt Braunschweig keine Informationen vor.
