Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18121-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung sozialer Treffpunkte in Neubaugebieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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10.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.02.2022 (DS 22-18121) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Seit der Schaffung der Stelle Koordination Nachbarschaftszentren werden im Rahmen der Bebauungsplanverfahren und der dabei verpflichtenden Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Baugesetzbuch) Stellungnahmen des Sozialreferates zur Notwendigkeit der Schaffung von Nachbarschaftseinrichtungen eingeholt.
Dabei wird grundsätzlich auf die Einrichtung öffentlich zugänglicher, sozialer Treffpunkte hingewirkt. Aussagen zu der Anzahl und dem räumlichen Umfang der Treffpunkte können nicht pauschal getroffen werden, da sich Größe und Struktur der Neubaugebiete und somit die Zahl potenzieller Nutzerinnen und Nutzer sowie die Bestandssituation im Umfeld der Gebiete unterscheiden.
Zu Frage 2:
Die den Prozess der Erstellung des Bedarfsplans Nachbarschaftszentren begleitende multiprofessionelle Arbeitsgruppe hat idealtypische Kriterien für die räumlichen Rahmenbedingungen künftiger Nachbarschaftszentren erarbeitet.
Die konkrete Anzahl und Größe der Räumlichkeiten ist jeweils abhängig von der lokalen Bedarfslage. Dabei spielen Einzugsgebiete mit entsprechenden (zukünftigen) Bevölkerungszahlen, die Gewährleistung inhaltlicher Grundsätze für Nachbarschaftszentren sowie die flächenmäßigen und gebäudestrukturellen Rahmenbedingungen eine Rolle.
Zu Frage 3:
Grundsätzlich besteht nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Pflicht, die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zu unterrichten und ihr die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung einzuräumen.
. . .
Um zu gewährleisten, dass zu schaffende quartiersnahe Begegnungsmöglichkeiten den tatsächlichen Bedürfnissen vor Ort entsprechen, sind daneben im Rahmen der Erstellung eines Bedarfsplans Nachbarschaftszentren stadtbezirksbezogene Partizipationsveranstaltungen vorgesehen. Diese Veranstaltungen bieten die Chance, bei Bedarf stadtteilorientierte Arbeitsgruppen zu bilden, die das Erfordernis sozialer Treffpunkte – nicht nur in Neubaugebieten – artikulieren sowie konkrete Vorschläge zur Einrichtung erarbeiten.
Da im Vorfeld der Fertigstellung von Neubaugebieten die jeweils zukünftigen Einwohnerinnen und Einwohner und somit die potenziellen Nutzerinnen und Nutzer noch nicht in den entsprechenden Quartieren leben, ist ihre Beteiligung an den Diskussionen zur Planung etwaiger sozialer Treffpunkte nicht ohne Weiteres möglich. Vielmehr sollen sie nach ihrem Zuzug insbesondere in die inhaltliche Ausgestaltung eingebunden werden.
