Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-17307-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 25.11.2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

An der Abfahrt von der A 392 auf die Celler Heerstraße in Ölper ist das Ortsschild „Braunschweig“ in ein Ortsschild „Ölper Stadt Braunschweig“ zu tauschen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Verkehrsteilnehmer, die aus anderen Städten oder den umliegenden Landkreisen ins Braunschweiger Stadtgebiet einfahren, passieren Ortstafeln, auf denen im oberen Teil in größerer Schrift „Braunschweig“ dargestellt ist, darunter wird in kleinerer Schrift der Name des betreffenden Stadtteils genannt.

 

Daneben gibt es „innerstädtische“ Ortstafeln. Diese sind im oberen Teil in größerer Schrift mit dem Namen des betreffenden Stadtteils und im unteren Teil in kleinerer Schrift mit „Stadt Braunschweig“ beschriftet.

 

An der in Rede stehenden Stelle wird zwar über eine Bundesautobahn (BAB 392) nach Ölper eingefahren, jedoch ist dies hier nur in der Fahrbeziehung Hamburger Straße BAB 392 Abfahrt Ölper und somit nur innerstädtisch möglich.

 

Die Verwaltung wird der Anregung des Stadtbezirksrates 321 folgen und die Ortstafel in Ölper Stadt Braunschweig tauschen.


 

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