Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18041-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung 22-17946 radioaktiver Abfall auf dem Gelände der PTB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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09.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 321 vom 17.02.2022 [22-18041] wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Zur fachlich präzisen Beantwortung der tiefgehenden und weitreichenden Fragen sind detaillierte physikalisch-gutachterliche Fähigkeiten und Detailwissen über die bei der PTB gelagerten Stoffe erforderlich. Die Feuerwehr Braunschweig kann über die Gefährlichkeit der dort vorhandenen radioaktiven Stoffe keine abschließende Aussage tätigen. Die folgende Beantwortung erfolgt daher in verallgemeinerter Form, ausgehend von einem Ereignis, bei dem radioaktive Stoffe beteiligt sind:
Zu Frage 1:
Der Einsatz der Feuerwehr Braunschweig richtet sich bei den Einsätzen im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen auf dem Gelände der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 "Einheiten im ABC – Einsatz".
Zunächst sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
• Gefahr erkennen
• Absperren
• Menschenrettung durchführen
• Ggf. Spezialkräfte alarmieren
Die für den Strahlenschutz verantwortlichen Beschäftigten der PTB werden umgehend an dem Einsatz beteiligt und beraten mit ihrem Fachwissen und den Objektkenntnissen die Einsatzleitung der Feuerwehr Braunschweig.
Die Absperrgrenze mit einer Dosisleistung von 25 µSv/h wird mit Strahlenschutzessgeräten ermittelt, festgelegt und gekennzeichnet. Innerhalb der Absperrgrenze werden nur Einsatzkräfte mit Strahlenschutz-Sonderausrüstung eingesetzt, um dort die Schadensabwehr durchzuführen.
Betroffene Personen sind zu retten, ggf. zu dekontaminieren und bei dem Verdacht einer Inkorporation dem regionalen Strahlenschutzzentrum zuzuführen. Kontaminierte Gegenstände verbleiben zunächst im Absperrbereich. Über eine Dekontamination von Gegenständen im Absperrbereich wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die für den Strahlenschutz zuständige Behörde entschieden. Einsatzmittel der Feuerwehr Braunschweig bleiben davon unberührt.
Mit einer softwaregestützten Ausbreitungsberechnung kann die Feuerwehr Braunschweig im Bedarfsfall eine mögliche wetterabhängige Ausbreitung bestimmen. Es wird dabei geprüft, ob eine Warnung der Bevölkerung mit Hinweisen zum Verhalten erforderlich ist. Bei Bedarf wird das für den Strahlenschutz zuständige Gewerbeaufsichtsamt verständigt. Bei Auswirkungen auf größere Personengruppen wird das Gesundheitsamt Braunschweig verständigt und bei Auswirkungen auf Luft, Boden und Gewässer der Fachbereich Umweltschutz der Stadt Braunschweig. Dort wird im Rahmen der Zuständigkeit über weitere Maßnahmen entschieden. Dies erfolgt in der Regel in Abstimmung mit der Einsatzleitung der Feuerwehr Braunschweig.
Zudem verfügt das Land Niedersachsen über ein flexibles und leistungsfähiges Instrument der unabhängigen messtechnischen Strahlenschutzüberwachung. Über diese Messsysteme kann eine mögliche Belastung gut erfasst und ausgewertet werden. Außerdem kann der ABC-Zug der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig mit seinen Messfahrzeugen ein umfassendes Lagebild einer möglichen Kontamination erfassen.
Zu Frage 2:
Mindernde Maßnahmen können bereits vor Eintreffen der Feuerwehr Braunschweig durch die amtlich anerkannte Werkfeuerwehr der PTB eingeleitet werden. Dies kann z. B. das Sichern oder das Abschirmen von radioaktiven Stoffen sein.
Zu Frage 3:
Siehe die bereits unter 1. und 2. dargestellten Maßnahmen.
