Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18042-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Radioaktiver Müll in Zwischenlager in der PTB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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09.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.02.2022 (22-18042) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1.:
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist eine Bundesoberbehörde. Bauliche Maßnahmen der PTB werden daher nicht durch die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Braunschweig genehmigt. An die Stelle der Baugenehmigung tritt eine Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde ‑ Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) ‑. In einem solchen Zustimmungsverfahren wird die Stadt Braunschweig ‑ da dieser die Planungshoheit obliegt ‑ beteiligt. In diesem Rahmen wird die Vereinbarkeit mit dem städtebaulichen Planungsrecht und dem Niedersächsischen Denkmalschutzrecht geprüft. Über alle anderen Belange entscheidet die Oberste Bauaufsichtsbehörde.
Über Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz entscheidet das Gewerbeaufsichtsamt, das dem MU zugeordnet ist.
Zu Frage 2.:
Weitergehende Informationen zum radioaktiven Abfall, dessen Verbleib und Weitertransport sind der Verwaltung nicht bekannt. Die Verwaltung wird die Frage zur Beantwortung an das MU weiterleiten. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie dem Stadtbezirksrat 321 zur Kenntnis gegeben.
