Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18042-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.02.2022 (22-18042) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1.:

 

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist eine Bundesoberbehörde. Bauliche Maßnahmen der PTB werden daher nicht durch die Untere Bauaufsichts­behörde der Stadt Braunschweig genehmigt. An die Stelle der Baugenehmigung tritt eine Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde  Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) . In einem solchen Zustimmungsverfahren wird die Stadt Braunschweig  da dieser die Planungshoheit obliegt  beteiligt. In diesem Rahmen wird die Vereinbarkeit mit dem städtebaulichen Planungsrecht und dem Nieder­chsischen Denkmalschutzrecht geprüft. Über alle anderen Belange entscheidet die Oberste Bauaufsichtsbehörde.

 

Über Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz entscheidet das Gewerbeaufsichtsamt, das dem MU zugeordnet ist.

 

Zu Frage 2.:

 

Weitergehende Informationen zum radioaktiven Abfall, dessen Verbleib und Weiter­transport sind der Verwaltung nicht bekannt. Die Verwaltung wird die Frage zur Beantwortung an das MU weiterleiten. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie dem Stadtbezirksrat 321 zur Kenntnis gegeben.


 

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