Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18208-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung zur Erweiterung des EDEKA-Marktes in Dibbesdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Schmidbauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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zur Kenntnis
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10.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der SPD-Fraktion und der Gruppe B90-Grüne/BIBS im Stadtbezirksrat 111 Hondelage-Volkmarode vom 25.02.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Für die Erweiterung des EDEKA-Marktes besteht auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes derzeit kein Planungsrecht. Der Bebauungsplan setzt für den Bereich des bestehenden Marktes ein eingeschränktes Mischgebiet und eine Verkehrsfläche fest. Die westlich angrenzende Fläche ist im Bebauungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Jugend- bzw. Bolz-, Fest- und Übungsplatz der Feuerwehr“ festgesetzt.
Der Vorhabenträger hatte insofern bereits 2015 einen Antrag zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) gestellt. Der Aufstellungsbeschluss konnte am 15.08.2017 gefasst werden. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde ebenfalls bereits durchgeführt.
Die an den bestehenden Markt angrenzenden Flächen (Feuerwehr, Jugend- und Kinderspielplatz) müssen für die Erweiterung des Marktes teilweise überplant und neu geordnet werden. Die Belange von Feuerwehr und Sozialverwaltung konnten jedoch einer einvernehmlichen Lösung zugeführt werden. Dabei wurde ein Ergebnis für die Verteilung der bestehenden Nutzungen abgesteckt, das im weiteren Verfahren verfolgt werden soll.
Die nächsten Verfahrensschritte sind die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Wesentliche Hinderungsgründe bezüglich der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens werden seitens der Verwaltung derzeit nicht erkannt. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird von einem externen Planungsbüro bearbeitet. Der Zeitplan hängt insofern vornehmlich von den Planungen des Vorhabenträgers ab. Sobald der Verwaltung die Unterlagen für die Behördenbeteiligung vorliegen, könnte diese kurzfristig starten. Nach Angaben des Vorhabenträgers wird die Stadtbezirksratssitzung am 21.06.2022 für den Auslegungsbeschluss angestrebt. Der Satzungsbeschluss ist den Angaben zufolge zum Ende dieses Jahres geplant.
