Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17628-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Bereich der Stadtbahnhaltestelle Gliesmaroder Bahnhof stadtauswärts befindet sich zusätzlich zur Stadtbahnwartefläche hinter dem Wetterschutz eine als Gehweg gepflasterte Fläche einer Breite von ca. 3,30 m, deren Nutzung für den Radverkehr in Richtung Gliesmarode freigegeben ist. In Gegenrichtung wurde die Flächen für den Radverkehr aus Gliesmarode kommend bis zum Ringgleis freigegeben, danach ist die Nutzung durch Radverkehr in Richtung Karlstraße durch Beschilderung untersagt.

 

Auf Anfrage aus dem Stadtbezirksrat hat sich die Verwaltung der geschilderten Situation nochmals angenommen und kann die der Anfrage zugrunde liegende Argumentation nachvollziehen.

 

Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass eine Hauptunfallursache im Radverkehr das Fahren auf der linken Seite ist und dieses konkrete Beispiel zeigt gut, wie sich Radfahrende (falsch) verhalten, wenn im Stadtgebiet Radverkehr auf der linken Seite häufig zugelassen oder zumindest hingenommen wird. Die Menschen gewöhnen sich daran und manchen ist offenbar nicht klar, dass sie sich illegal und gefährlich verhalten.

 

Andererseits sind hier vor Ort Planungen anhängig, die eine direkte Verbindung zwischen dem Ringgleis und der Karlstraße zum Inhalt haben. Eine Realisierung dieser Planungen, die derzeit noch nicht absehbar sind, würde das Problem lösen können, auch ohne eine Radfahrbeziehung in Gegenrichtung freizugeben.

 

Die Verwaltung hat daher überprüft, welche Aspekte zu berücksichtigenren, wenn eine vorübergehende Gegenrichtungsfreigabe erfolgen würde:

 

- Die LSA Böcklinstraße/Gliesmaroder Straße ist für diese Radverkehre nicht ausgerüstet.

- Es ist keine Radfahrbeziehung in Richtung Gliesmaroder Straße oder Abtstraße darstell- und abwickelbar

- Die Fahrbeziehung in die Böcklinstraße wäre durch eine Anpassung der LSA (Wechsel der Streuscheibe in Richtung Gliesmaroder Straße von Fußnger in kombiniert Radfahrer/Fußnger) abwickelbar, wenn sichergestellt werden kann, dass eine Weiterfahrt des Radverkehrs auf der falschen Seite der Gliesmaroder Straße verhindert wird.

 

 Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

1. Siehe Vorbemerkungen.

2. Die Verwaltung beabsichtigt, durch Aufstellung des Verkehrszeichens Gehweg Radfahrer frei mit dem Zusatz Nur in die Böcklinstraße eine Gegenrichtungsfahrmöglichkeit für den Radverkehr einzurichten und die Streuscheibe an der Fußnger LSA Böcklinstraße zusätzlich mit einem Fahrradsymbol auszustatten. Die Weiterfahrt für den Radverkehr wird durch ein Verkehrszeichen Verbot für Radverkehr am Beginn des Gehweges Gliesmaroder Straße ausgeschlossen. Dies erfolgt unter Zurückstellung erheblicher grundsätzlicher Bedenken und nur so lange, bis eine Radfahrmöglichkeit zwischen dem Ringleisweg und der Karlstraße besteht.

Unabhängig von dieser vorübergehenden Lösung kann der Radverkehr auch zukünftig unverändert den Weg nördlich der Stadtbahngleise oder den straßenbegleitenden Radweg auf der Nordseite der Hans-Sommer-Straße nutzen.


 

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