Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17667-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.01.2022 (DS-Nr. 22-17667) wird wie folgt Stellung genommen:

Zu 1.

Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es "verboten, (...) Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen...". Die Rodung von Gehölzpflanzungen war daher in den Wintermonaten durchzuführen. Da es sich um ein stadtteilübergreifendes Projekt handelt, wurde die Beräumung der Pflanzflächen als Arbeitsschritt vorweggenommen, damit dieser fristgerecht in allen Stadtteilen abgeschlossen werden konnte. Die im Zuge der Beräumungsarbeiten vorgefundenen Tiere (zwei Igel) wurden in andere Grünflächen in der Nähe umgesetzt.

 

Zu 2. und 3.

Auf den beräumten Flächen findet ein Bodenaustausch statt, um diese für die Neupflanzung herzurichten. Bis zum 31.03.2022 sollen die Pflanzarbeiten abgeschlossen sein.

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