Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17921-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ringgleisschleife Süd-Ost
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0617 Referat Stadtgrün-Planung und Bau
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Dezernatsplanung, Recht und Stadtbezirke; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Entscheidung
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11.03.2022
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Sachverhalt
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Umwelt- und Grünflächenausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 6 lit.b der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Bei dem Ringgleis handelt es sich um einen Freizeitweg, dessen Bedeutung über den Stadtbezirk hinausgeht.
Sachverhalt:
Der von der Verwaltung vorgestellten Trassenführung für die Ringgleisschleife Süd-Ost als Freizeitweg zwischen Helmstedter Straße und Brodweg in der Trassenführung gemäß Variante 5 a ist in der Sitzung des Stadtbezirksrats 130 Mitte am 01.03.2022 zugestimmt worden. Änderungsanträge (2 bis 4) sind wie folgt beschlossen worden:
Punkt 2:
Die beiden 40 und 170 m langen Rampen sind barrierefreundlich auszuführen, d. h. mit ausreichend geringer Steigung entsprechend den Empfehlungen des Behindertenbeirates.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Rampenneigungen sollen durchweg unter 6% liegen und wären damit barrierefreundlich. Der Behindertenbeirat war dazu eng eingebunden.
Punkt 3:
Im Bereich der Nordgrenze des Katholischen Friedhofs und des KV Brodweg ist je ein Zugang zum Ringgleisradweg vorzusehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung strebt an, besagte Zugänge zu realisieren. Dazu muss allerdings die Zustimmung durch den KV Brodweg bzw. durch die Katholischen Kirche erfolgen. Man wird auf die zuständigen Stellen zugehen. Eine solche Zustimmung liegt bisher nicht vor.
Punkt 4:
Die Radverkehrsführung von der Einmündung zum Brodweg bis zum Polizeistadion wird so überarbeitet, dass kein gefährlicher Mischverkehr zwischen Kfz-Durchgangsverkehr einerseits und Rad- und Fußverkehr andererseits stattfindet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die aktuellen, bereits vorabgestimmten Überlegungen zur Führung auf dem Brodweg sind zwar informativ mit in der Vorlage beschrieben worden, allerdings liegt der öffentliche Verkehrsraum grundsätzlich in anderer Zuständigkeit (vgl. Vorlage). Deshalb wird bereits im Vorlagentext darauf hingewiesen, dass die Verwaltung spätestens bis zur Sommerpause eine entsprechende Beschlussvorlage dem Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben vorlegen wird. Der Umwelt- und Grünflächenausschuss ist ausschließlich für das RINGGLEIS als reinen Freizeitweg zuständig (keine öffentliche Verkehrsfläche/ Verkehrsraum).
