Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18051-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Lebenstürme für Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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11.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten im Rat der Stadt vom 18.02.2022 (22-18051) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Um allgemeine Informationen zu Lebenstürmen zu bekommen, hat die Verwaltung Kontakt mit dem Initiator und Organisator von mehreren Lebenstürmen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis aufgenommen. Da hier die Materialien für den Bau der Lebenstürme ausschließlich aus Spenden von lokalen Landwirten und Forstanstalten generiert wurden, können keine konkreten Kosten genannt werden.
Der Archehof Schweiz, der bereits 48 Lebenstürme in der Schweiz aufgestellt hat, gibt auf seiner Webseite die Kosten für einen Lebensturm mit rund 2.800,00 CHF an, was umgerechnet rund 2.725,00 € entspricht. Die Verwaltung schätzt diese Kosten aufgrund der aktuellen Marktlage als eher zu niedrig ein.
Grundsätzlich ist die Frage nach den Kosten für einen Lebensturm insbesondere in Verbindung mit der Größe des Turmes, den zu verwendenden Materialien und der Qualität der Ausführung zu sehen und daher nicht pauschal zu beantworten.
Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass entsprechende Türme auch in den Folgejahren gewartet und Materialen ersetzt werden müssen, da die meisten genutzten Materialien wie Holz und Schilf natürlicherweise verrotten.
Zu Frage 2:
Nach Einschätzung der Verwaltung eignen sich die Lebenstürme in erster Linie als umweltpädagogisches Projekt. Eine spürbare Förderung der biologischen Vielfalt durch Errichtung eines Lebensturms ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu erwarten.
Allerdings kann ein Lebensturm durchaus einen nicht zu unterschätzenden umweltpädagogischen Wert darstellen und ist natürlich ein Prestigeobjekt und echter „Hingucker“. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Aufstellung daher an Standorten erfolgen, an denen eine nachhaltige Begleitung des Projektes erfolgen kann, um z. B. über die Bereitstellung und den Erhalt von Habitaten, Austauschbeziehungen und Nahrungsgrundlagen zu informieren.
Besonders geeignet als Standorte wären daher beispielsweise der Schul- und Bürgergarten oder das Umfeld des Miscanthus-Labyrinthes im Westpark. Darüber hinaus wäre eine Aufstellung in Schulgärten von Umweltschulen denkbar.
Im Schul- und Bürgergarten wäre eine Kooperation mit dem dort ansässigen Regionalem Umweltbildung Zentrum Dowesee vorstellbar, der u. a. mit Schülern aller Altersstufen Informationen zu den Themen „Lebenselement Wasser, Lebenselement Boden, Naturerfahrung mit allen Sinnen“ anbietet. Ein Lebensturm könnte dieses Konzept sinnvoll ergänzen.
Im Miscanthus-Labyrinth befinden sich aktuell drei grüne Klassenzimmer in der Planungsphase. Diese sollen nach baulicher Errichtung für schulische oder sonstige pädagogische Veranstaltungen genutzt werden können. Dadurch soll zusätzlich ein wichtiger umweltpädagogischer Beitrag zum Thema Klimaschutz und nachwachsende Rohstoffe geleistet werden. Die Errichtung eines Lebensturmes in diesem Umfeld würde sich aus Sicht der Verwaltung ebenfalls anbieten.
Zu Frage 3:
Der Organisator der Lebenstürme aus dem Rhein-Pfalz-Kreis empfiehlt aus der Erfahrung heraus, das Aufstellen von einem kleineren professionellen Team durchführen zu lassen, da alleine aufgrund der Größe des Turmes durchaus sicherheitsrelevante Aspekte zu berücksichtigen sind.
Die Verwaltung würde im Falle der Errichtung solcher Lebenstürme in Braunschweig daher die Materialien beschaffen und das Aufstellen übernehmen. Die Befüllung und Kontrolle der Lebenstürme kann sehr gut über Mitmach-Aktionen von z. B. Schulklassen oder engagierten Bürgerinnen und Bürgern erfolgen. Eine fachliche Beratung kann von der Verwaltung sichergestellt werden.
