Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18093-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Alt- und Totholzstämme als Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und zum Artenschutz auf städtischen Grünflächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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11.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Faktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN vom 22.02.2022 (DS-Nr. 22-18093) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Bedeutung von Totholz, ob nun stehend oder liegend, aber insbesondere stehendes Totholz im Zusammenhang mit seinen jeweiligen Habitat-Funktionen ist der Fachverwaltungen bekannt. Daher ist es schon seit zumindest 15 Jahren gängige Praxis innerhalb des Naturschutzgebietes Riddagshausen, den Landschaftsschutzgebieten, der freien Landschaft oder auch vereinzelt in Grün- und Parkanlagen zu prüfen, ob abgängige Bäume ggf. als stehendes Totholz verbleiben können.
Es gilt jedoch immer abzuwägen, ob der Erhalt stehenden Totholzes unter Aufrechterhaltung der öffentlichen Verkehrssicherheit möglich ist, deren Gewährleistung immer die höchste Priorität besitzt, zumal es in den Braunschweiger Parkanlagen ausdrücklich erlaubt ist, die Wege zu verlassen und die Rasenflächen oder Bereiche unter/neben Bäumen zu begehen, zu bespielen oder zum Lagern zu nutzen.
Neben den Sicherheitsaspekten sind vornehmlich in historischen Parkanlagen auch gestalterische Faktoren von großer Bedeutung. Zum Erhalt des gartenkulturellen Erbes wurden Entwicklungs- und Pflegepläne erstellt, deren Umsetzung in den Fokus der Betrachtung rückt, sobald es um Veränderungen von Sichtachsen, Raumkanten und deren Wirkungen auf den Gestaltungsraum „Park“ mit seinen Bäumen und Baumgruppen geht.
Im Rahmen des Stadtklimaschutzes, der in den letzten Jahren immer größere Bedeutung erlangt hat, gilt es abzuwägen, ob der Erhalt eines Totholzhabitats über den Zeitraum, bis z. B. Eichen ihre Borke verlieren und das ausgetrocknete Stammholz für die Besiedlung an Bedeutung verliert, Vorzug zu geben ist gegenüber der stadtklimatischen Wohlfahrt, die durch eine zeitnahe Ersatzpflanzung initiiert wird und die nicht zuletzt auch baumbesiedelnden Kleinlebewesen zugutekommt.
In manchen einzelnen Fällen kann die Ersatzpflanzung neben dem noch stehenden Totholz erfolgen, sofern die bereits genannten Parameter dem nicht entgegenstehen. Es obliegt jedoch insbesondere der fachlichen Einschätzung, eine Entscheidung zu treffen, ob stehendes Totholz außerhalb von Natur- und Landschaftsgebieten sowie den Bereichen von Wegen verantwortbar belassen werden kann.
Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1.:
Bereits seit vielen Jahren erhält die Verwaltung das Totholz an den Stellen, an denen es zu verantworten ist. Die Erfahrungen in dieser Hinsicht sind grundsätzlich positiv.
Zu Frage 2.:
Die Verwaltung teilt die Einschätzung, dass der Verbleib stehenden Totholzes zum Artenschutz und zur Steigerung der Biodiversität beiträgt.
Zu Frage 3.:
Grundsätzlich sind alle Standorte geeignet, an denen die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird oder andere gestalterische Belange den Vorrang haben.
