Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18094-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Landschaftspflegehofes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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11.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN vom 22.02.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1:
Die Bearbeitung ist abgeschlossen. Zur Umsetzung des angeführten Antrages kann Folgendes mitgeteilt werden:
Die Pflege von schützenswerten und zu entwickelnden Biotopen in der Stadt Braunschweig ist ein wichtiger Baustein zum Erhalt und zur weiteren Steigerung der Biodiversität. Vor diesem Hintergrund teilt und begrüßt die Verwaltung den Grundgedanken des Antrages, die Landschaftspflege in der Stadt Braunschweig weiter zu optimieren.
Die Pflege der freien Landschaft ist wertvolle Arbeit für den Naturhaushalt und für die Förderung der Biodiversität, stellt jedoch häufig keine Pflichtaufgabe der Verwaltung dar.
Allerdings erscheint der Verwaltung die Einrichtung eines Landschaftspflegehofes nach intensiver Prüfung als in der Sache nicht notwendig bzw. in Teilen sogar als kontraproduktiv und zudem als unwirtschaftlich.
Auf der einen Seite würde eine solche Installation erhebliche zusätzliche Kosten, Maschinen- und Personalbedarfe bedeuten und auf der anderen Seite bereits bestehende und gut etablierte Kooperationen und Abläufe in erheblichem Umfang in Frage stellen. Auch würde ein städtischer Pflegehof zumindest in Teilen in Konkurrenz zu ansässigen Landwirt*innen treten.
Es besteht erfreulicherweise bereits seit vielen Jahren ein großes und wertvolles Engagement der Braunschweiger Naturschutzträger*innen im Bereich der Landschaftspflege. So werden z. B. bereits Teile der Pflege von Kompensationsflächen über gut laufende Kooperationen mit hiesigen Landwirt*innen durchgeführt. Zudem erfolgt ein weiterer großer und wichtiger Teil der Pflege von naturschutzfachlich wertvollen Flächen durch örtliche Naturschutzverbände (BUND, FUN und NABU).
Daneben werden freiwillige Pflegemaßnahmen aber auch bereits jetzt als Naturschutzmaßnahmen durch die Verwaltung gesteuert, ausgelöst oder ausgeführt.
Insgesamt werden auf diesen Wegen bereits städtische Flächen in einem Umfang von insgesamt ca. 600 ha gepflegt. Davon hat die Untere Naturschutzbehörde für 294 ha Nutzungs- bzw. Pflegevereinbarungen geschlossen. Von diesen 294 ha werden 75 ha von Naturschutzverbänden und 219 ha von Landwirten bewirtschaftet.
Die der Verwaltung bisher bekannten gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unmittelbar gesetzlich geschützten Biotope (im Folgenden: § 30-Biotope) umfassen nach derzeitiger Datenlage insgesamt ca. 364 ha, wovon für ca. 27 ha Nutzungsvereinbarungen bestehen.
Darüber hinaus pflegen die Naturschutzverbände noch diverse weitere § 30-Biotope oder für den Naturschutz wertvolle Bereiche in erheblichem Umfang, die sich nicht im städtischen Eigentum befinden.
Somit gibt es bereits viele Akteure und Modelle, die die Flächenpflege in Braunschweig in großem Umfang, mit viel Engagement, Fachlichkeit sowie wertvollen Erfolgen durchführen.
Nichtsdestotrotz sieht die Verwaltung weitere Optimierungsmöglichkeiten, insbesondere bei der Pflege von gesetzlich geschützten Biotopen. Viele der über 800 im Stadtgebiet von Braunschweig registrierten § 30-Biotope bedürfen aus fachlicher Sicht einer Pflege, um sie dauerhaft zu erhalten. Eine entsprechende rechtliche Verpflichtung besteht allerdings nicht.
Durch die letzten Gesetzesänderungen im Rahmen des Niedersächsischen Weges sind naturschutzfachlich wertvolle Grünländer ebenfalls unter den unmittelbaren gesetzlichen Schutz nach § 30 BNatSchG gestellt worden, die einer differenzierten fachlichen Pflege bedürfen.
Im Ergebnis sieht es die Verwaltung als sinnvoll an, die Flächenpflege nicht vollständig neu und verwaltungsseitig aufzustellen, sondern zielgerichtet und punktuell in den etablierten und funktionierenden Abläufen nachzuschärfen und zu unterstützen, so dass auf der einen Seite eine tatsächliche Verbesserung für die Flächenpflege eintritt, der Fokus aber antragsentsprechend auf der Stärkung der Träger der Flächenpflege und hier auch der Umweltverbände liegt.
Dies könnte insbesondere durch zentrale und spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsangebote für sämtliche Naturschutzverbände bei der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Bedarfe der Naturschutzträger können so gezielt erfasst, eruiert und ggf. abgestimmt werden. Zudem kann eine gezielte naturschutzfachliche Beratung und Abstimmung bzgl. der Flächenpflege erfolgen. Auch kann hinsichtlich etwaiger Antragstellungen zum „Ökotopf“ unterstützt werden.
Zudem könnte seitens eines zentralen Ansprechpartners in Kenntnis der jeweiligen Naturschutzträger zwischen den einzelnen Trägern vermittelt, ein Austausch angeboten, organisiert und begleitet werden und somit auch Synergieeffekte geschaffen werden.
Daneben könnte die Landschaftspflege durch eine zielgerichtete und punktuelle Geräteunterstützung bzw. Koordination und Beratung hinsichtlich eines optimalen Geräteeinsatzes verbessert werden.
Im Ergebnis wird nach Ansicht der Verwaltung dem Leitgedanken des Antrages so noch stärker Rechnung getragen, da den Naturschutzträgern eine klare, unkomplizierte und wirkungsvolle Unterstützung geschaffen wird, die antragsentsprechend die Naturschutzträger in ihrem Handeln direkt unterstützt, die Landschaftspflege stärker strukturiert und in der Folge erheblich stärkt.
Zu 2:
Es kann zugesichert werden, dass rechtzeitig zu den Beratungen des Haushaltes 2023 verlässliche Zahlen zu den benötigten Personal- und Sachkosten vorgelegt werden können.
