Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18221
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2022 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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03.03.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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29.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E. 20 NEU – Maßnahmen i.Z.m. Krisenmanagement / Katastrophenschutz
Sachkonto 427193 IM Sonstigen Sachaufwendungen
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.500.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022: 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen 2.500.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 2.500.000,00 €
Die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine werden vielfältige Folgen auf Deutschland und damit auch auf Braunschweig haben. Durch die aktuelle Krise sind vorbereitende Maßnahmen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes als auch Maßnahmen der allgemeinen Krisenbewältigung in die Wege zu leiten. Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.
Um in dieser Krisensituation kurzfristig auch als Stadt Braunschweig handlungsfähig zu sein, ist nach erster Einschätzung ein Budget von 2,5 Mio. € zusätzlich erforderlich. Die Maßnahmen sind aufgrund der aktuellen Krisensituation sachlich und zeitlich unabweisbar, so dass die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung besteht.
Für die Haushaltsplanung 2022 ist vorgesehen, weitere Gelder für die Bewältigung von Krisensituationen / Katastrophen einzuplanen (2022: 0,1 Mio. €, 2023: 3 Mio. €, 2024: 3 Mio. €). Zur Flexibilität sollen die bereits vorhandenen Budgets zur Bewältigung der Corona-Pandemie und zur Einrichtung von Impfzentren / der mobilen Impf-Teams so ausgesteuert werden, dass eine gegenseitige Deckungsfähigkeit vorliegt. Sowohl die Aufstockung des Budgets als auch die Einrichtung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit werden als Anträge der Verwaltung in die Haushaltsplanung 2022 eingebracht. Der Rat soll hierüber im Rahmen der Haushaltslesung 2022 entscheiden.
Deckungsmittel können kurzfristig nicht genannt werden. Es wird daher vorgeschlagen, vorerst auf die noch ausreichend vorhandene Überschussrücklage zurückzugreifen. Im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2022 werden dann alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, in entsprechender Höhe Deckungsmittel zu sichern. Hierzu sollen ggf. auch die noch nicht verbrauchten Haushaltsreste aus den Projekten „FB 20: Maßnahm. i.Z.m. Corona-Pandemie (4E.200002)“ und „FB 20: Maßnahm. i.Z.m. Einr. Impfzentren /mob. Impf-Teams (4E.200003)“ herangezogen werden.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwendungen | Überschussrücklage |
| 2.500.000 € |
