Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 22-18055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1. Zum geplanten Doppelhaushalt 2023/2024 wird seitens Verwaltung ein Konzept für einen standardisierten, kompakten Zwischenbericht erarbeitet und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Zwischenbericht soll zukünftig immer zu Beginn des 2. Planungsjahres vorgelegt werden, erstmalig also im 1. Quartal 2024.

2. Im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens werden weitere (Struktur-)Finanzkennzahlen ermittelt und dargestellt, die das Kapitel 1.4 „Kennzahlen“ im Haushaltsplanentwurf inhaltlich (weitere Kennzahlen) und zeitlich (Darstellung über mehrere Jahre) ergänzen, um die langfristigen Entwicklungen bei einem Doppelhaushalt besser und leichter erfassen zu können. Die Darstellung des erweiterten Kennzahlensystems wird dem Rat erstmalig zum Doppelhaushalt 2023/2024 vorgelegt. 

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Sachverhalt

Sachverhalt: 

In der Vorlage 21-17511 von 20.12.2021 kündigt die Verwaltung an, erstmalig für die Haushaltsjahre 2023/2024 einen Doppelhaushalt aufstellen zu wollen. Auch der Oberbürgermeister bekräftigte den Plan im Interview mit der Braunschweiger Zeitung (veröffentlicht am 17.02.2022). Die nachvollziehbaren Vorzüge eines solchen Verfahrens dürfen aber nicht auf Kosten der Transparenz und der (Nach-)Steuerbarkeit gehen. Aus diesem Grund sollen im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2023/2024 zwei wesentliche Aspekte ergänzt werden:

So soll im Rahmen der Planungen für den ersten Doppelhaushalt zeitgleich ein Zwischenbericht konzeptioniert werden, der zukünftig zu Beginn des 2. Planungsjahres vorgelegt werden soll. Dieser SOLL-IST-Abgleich ermöglicht eine Transparenz über die laufenden Haushaltsaktivitäten innerhalb des dann zweijährigen Beschlusszeitraums und legt Bedarfe der Nachjustierung offen. Über Umfang und Inhalt des Zwischenberichts soll verwaltungsseitig zur Haushaltseinbringung ein Vorschlag erarbeitet werden, der dann bei Bedarf durch die politischen Gremien modifiziert und ergänzt werden kann.

Des Weiteren ist bei einem Doppelhaushalt die strategische Haushaltssteuerung durch den Rat noch wichtiger als zuvor: Es muss leicht und verständlich erkennbar sein, welche Entwicklungen der Haushalt nimmt. Dafür ist das Instrument eines Kennzahlensystems gut geeignet, bisher in der Haushaltssatzung aber nicht sehr ausgeprägt. Kennzahlen setzen Daten ins Verhältnis zueinander und haben damit einen wesentlich höheren Informationsgehalt. Über einen längeren Zeitraum betrachtet lassen sich mit Kennzahlen Fehlentwicklungen leichter erkennen. Die Verwaltung soll die bisher ausgewiesenen wenigen Kennzahlen (u. a. Personalaufwandsquote, Zinslastquote) durch weitere Kennzahlen ergänzen.1 Und auch in diesem Fall soll über den Umfang des Kennzahlensystems verwaltungsseitig zur Haushaltseinbringung ein Vorschlag erarbeitet werden, der dann bei Bedarf durch die politischen Gremien modifiziert und ergänzt werden kann.

1 Zum Instrument der Finanzkennzahlen für Kommunen finden sich weitergehende Informationen unter folgendem Link (Anwendungsbeispiele, Definitionen, Hintergründe): https://www.haushaltssteuerung.de/finanzkennzahlen-doppik.htm  l

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