Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17535
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung zur Errichtung und Verwaltung des "Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0300 Rechtsreferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Sack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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03.03.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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29.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Errichtung und Verwaltung des „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ wird beschlossen.
Dem Pensionsfonds wird bis auf Weiteres jährlich ein pauschaler Betrag in Höhe der geltenden Investitionsplanung der Stadt Braunschweig entnommen und dem Kernhaushalt zugeführt (aktuell 2,5 Mio. EUR).
Die Verwaltung bewertet die Rentabilität des Sondervermögens Pensionsfonds kontinuierlich und wird dem Rat eine erneute Änderung der Satzung und damit der Praxis vorschlagen, sofern sich die Rahmenbedingungen wieder ändern.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Entwicklung des Sondervermögens
Der Rat hat am 5. Oktober 1999 per Satzungsbeschluss den rechtlich unselbstständigen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet. Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), für das ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt wird. Seinerzeit war vorgesehen, durch den Pensionsfonds die dauerhafte Finanzierung der Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebenen (soweit das Beamtenverhältnis bei der Stadt Braunschweig nach dem 31. Dezember 1999 begründet worden ist) durch eine vollständige Vorausfinanzierung während der aktiven Dienstzeit sicherzustellen.
Bis zum Jahr 2017 erfolgte eine personenbezogene Zuführung in das Sondervermögen anhand von versicherungsmathematisch ermittelten Prämiensätzen in Kombination mit einer kalkulatorischen Verzinsung der angesammelten Mittel. Bei der Errichtung des Pensionsfonds wurde von einem jährlichen Bedarf von 16 Neueinstellungen sowie einer durchschnittlichen Realverzinsung in Höhe von 3 % ausgegangen. Da sich die Zahl der Neueinstellungen zwischenzeitlich jedoch vervielfacht hatte und am Kapitalmarkt bereits seit Jahren ein Niedrigzinsniveau bestand, hat der Rat auf Vorschlag der Verwaltung am 6. Februar 2018 eine Satzungsänderung beschlossen (17-05794), wonach ab dem Jahr 2018 eine pauschale Zuführung in Höhe des geltenden Investitionsprogramms (rund 5 Mio. EUR jährlich) erfolgen sollte.
Da sich die Zahl der Neueinstellungen allein schon durch die zunehmende Altersfluktuation weiterhin auf konstant hohem Niveau bewegt und die Niedrigzinsphase auf nicht absehbare Zeit anhalten wird, wurde die Zuführungsrate im Rahmen des Prozesses zur Haushaltsoptimierung ab dem Jahr 2020 auf 0 EUR reduziert. Seither erfolgen lediglich Zuführungen sowie Entnahmen im Zusammenhang mit dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag (Planwert jeweils 800.000 EUR, s. u.).
Derzeit umfasst das Kapitalvermögen des Pensionsfonds rund 58 Mio. EUR. Mit dem Kapitalbestand kann der Pensionsfonds schon seit Jahren und auch weiterhin keine für den Satzungszweck benötigte Rendite erwirtschaften. Durch seine Teilnahme am städtischen Cashpool fungiert der Pensionsfonds vornehmlich als konzerninterner Darlehensgeber. Aktuell sind rund 25 Mio. EUR mit sechs Darlehen an Konzerngesellschaften zu Zinssätzen zwischen 0,02 und 0,75 % verliehen. Die Zins- und Tilgungsrückflüsse dieser Darlehen erfolgen bis zum Jahr 2031. Weitere 33 Mio. EUR befinden sich im städtischen Cashpool.
Seit November 2021 wird von Seiten der Nord/LB-BLSK ein Verwahrentgelt für Guthaben oberhalb von 36 Mio. EUR erhoben. Der städtische Cashpool wird somit seit diesem Zeitpunkt mit Verwahrentgelten belastet, welche auf die Cashpool-Einheiten entsprechend der jeweiligen Einlagen umgelegt werden. Verwaltungsintern erfolgte eine Verständigung darüber, den Pensionsfonds derzeit nicht mit Verwahrentgelten zu belasten. Der auf den Pensionsfonds entfallende Anteil wird von der Kernverwaltung getragen. Der Verwaltungsausschuss wurde hierüber mit einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen (21-17411) entsprechend informiert.
Zuführung und Entnahme nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
Seit 2011 werden im Pensionsfonds satzungsgemäß die Auswirkungen des Gesetzes zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag für Beamte berücksichtigt. Nach diesem Staatsvertrag sind für erworbene Versorgungsanwartschaften bei einem Dienstherrenwechsel von den abgebenden Dienstherren individuelle Abfindungsleistungen zu zahlen. Wechselt eine Beamtin oder ein Beamter zur Stadt Braunschweig, wird die empfangene Abfindungsleistung bisher dem Sondervermögen zugeführt. Abfindungszahlungen, die von der Stadt als abgebender und zahlungspflichtiger Dienstherr bei einem Dienstherrenwechsel zu leisten sind, werden dem Sondervermögen entnommen, sofern für die wechselnden Beamtinnen und Beamten zuvor Zuführungen in das Sondervermögen geleistet wurden.
Im Zeitraum 2016 bis 2021 hat die Stadt Braunschweig durchschnittliche Abfindungszahlungen in Höhe von rund 0,8 Mio. EUR jährlich erhalten und dem Sondervermögen zugeführt. Im Gegenzug waren im gleichen Zeitraum durchschnittlich rund 1,5 Mio. EUR jährlich an aufnehmende Dienstherren zu erstatten. Für hiervon betroffene Personalfälle aus dem Pensionsfonds erfolgten jährliche Entnahmen aus dem Sondervermögen in Höhe von durchschnittlich rund 0,74 Mio. EUR. Die Fallzahl der zugrundeliegenden Personalzugänge und Personalabgänge war dabei durchschnittlich im Wesentlichen identisch, lediglich die Höhe der jeweiligen Abfindungsbeträge hat sich deutlich unterschieden.
Entwicklung der jährlichen Versorgungslasten
Die jährlichen Versorgungsaufwendungen der Stadt Braunschweig steigen bereits seit einiger Zeit kontinuierlich an. Hieran wird sich durch das Ausscheiden der sog. Baby-Boomer-Generation auch absehbar nichts ändern. Aufgrund einer versicherungsmathematischen Prognoseberechnung werden sich die laufenden Versorgungsleistungen der Stadt Braunschweig bis zum Jahr 2030 um durchschnittlich 1 Mio. EUR jährlich erhöhen. Mitte der 2030er-Jahre wird sogar in der Spitze eine Steigerung von rund 2 Mio. EUR erwartet.
Weiteres Vorgehen
Es ist absehbar, dass sich derzeit mit dem Pensionsfond das ursprüngliche Ziel der dauerhaften Finanzierung der Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebenen nicht erreichen lässt.
Durch die Anlage des Vermögens des Pensionsfonds am Kapitalmarkt sind keine Zinserträge zu erzielen. Nahezu identisch verhält es sich mit Ausleihungen innerhalb des Cashpools. Gleichzeitig steigt die Inflationsrate und liegt schon aktuell bei über 3 %. Hinzu kommt, dass seitens der Stadt Braunschweig inzwischen Verwahrentgelte gezahlt werden müssen, durch die der Pensionsfonds derzeit nur aufgrund einer stadtinternen Übereinkunft zulasten anderer Vermögen befreit ist (s. o.).
Statt einer Vermehrung des Vermögens und damit Absicherung der zu leistenden Versorgungszahlungen durch den Pensionsfonds ist derzeit ein schleichender Werteverzehr zu verzeichnen. Diese Entwicklung konterkariert die ursprüngliche Motivation bei der Einführung des Pensionsfonds.
Gleichwohl ist es aus Sicht der Verwaltung aktuell keine Option, den Pensionsfonds aufzulösen und die Mittel dem Kernhaushalt zuzuführen. Der Grundgedanke des Pensionsfonds wird im Sinne der Generationengerechtigkeit nach wie vor für wichtig und richtig gehalten. Die Verwaltung hält ein tatsächliches Ansparen von Finanzmitteln grundsätzlich für sinnvoll und ist von dem ursprünglich gewählten Instrument weiterhin überzeugt.
Um beiden Überlegungen Rechnung zu tragen, hält die Verwaltung folgendes Vorgehen für opportun:
- Die Zuführungen in das Sondervermögen werden zunächst vollständig eingestellt. Dieses gilt auch für empfangene Abfindungsleistungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag, die in voller Höhe im Kernhaushalt verbleiben.
- Es erfolgt eine Entnahme für alle von der Stadt Braunschweig zu leistenden Abfindungszahlungen bei Dienstherrenwechseln (unabhängig vom Datum der Begründung des Beamtenverhältnisses) aus dem Pensionsfonds.
- Darüber hinaus wird dem Sondervermögen eine weitere jährliche Rate zur Kompensation der dauerhaft steigenden Versorgungsaufwendungen und zum Auffangen von Versorgungsspitzen entnommen.
Im Ergebnis wird dem Pensionsfonds bis auf Weiteres ein jährlicher Pauschalbetrag in Höhe der geltenden Investitionsplanung der Stadt Braunschweig entnommen und dem Kernhaushalt zugeführt (aktuell 2,5 Mio. EUR).
Unabhängig hiervon steht der Pensionsfonds grundsätzlich weiterhin konzernintern als Darlehensgeber zur Verfügung. Durch den Vorschlag tritt keine ergebnisverbessernde Wirkung für den städtischen Haushalt ein, jedoch wird hierdurch die städtische Liquidität gesteigert.
Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung der Rahmenbedingungen beobachten und bewerten. Sobald sich eine Änderung der oben geschilderten Ausgangslage abzeichnet, wird die Verwaltung eine Satzungsänderung und eine Rückkehr zur Zuführung von Mitteln in den Pensionsfonds prüfen und ggf. dem Rat vorschlagen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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196,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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