Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17802

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die städtische Beschäftigte Christine Hennicke wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - zur Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt berufen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der städtischen Beschäftigten Christine Hennicke wurde mit Wirkung vom 1. September 2021 der Dienstposten einer Prüferin in der Stelle 0140.20 Prüfbereich Prüfung Jahresabschluss u. konsolidierter Gesamtabschluss im Rechnungsprüfungsamt übertragen. Die Zuständigkeit von Frau Hennicke erstreckt sich insbesondere auf die Prüfung des Jahresabschlusses und konsolidierten Gesamtabschlusses, des Pensionsfonds, des Regionalverbands Großraum Braunschweig und der Regionalbahnfahrzeuge Großraum Braunschweig GmbH (RGB).

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat bestätigt, dass sich Frau Hennicke im Rahmen ihrer Einarbeitungszeit auf dem Dienstposten bewährt hat. Ihre bisherigen Leistungen lassen erkennen, dass Frau Hennicker die Wahrnehmung der Aufgaben einer Prüferin im Rechnungsprüfungsamt befähigt ist. Daher wird vorgeschlagen, sie nunmehr zur Prüferin zu berufen.
 

Gemäß § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Braunschweig vom 28. Februar 2012 obliegt die Berufung von Prüferinnen und Prüfern beim Rechnungsprüfungsamt dem Rat der Stadt Braunschweig. Hinderungsgründe im Sinne des § 154 Abs. 4 NKomVG liegen in der Person von Frau Hennicke nicht vor.

 

Ein Personalblatt mit Angaben zur Person und zum beruflichen Werdegang von Frau Hennicke ist als Anlage beigefügt.

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