Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18105
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung des Konzessionsvertrages für das Medium Wasser
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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03.03.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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29.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 7. November 2017 (DS 17- 05627) im Rahmen seiner „Grundsatzentscheidung zur Festlegung der im weiteren Verfahren zugrunde zu legenden Handlungsoption nach dem Ergebnis der Prüfung und Bewertung der zukünftigen grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten“ entschieden, die Konzessionsverträge für die Sparten Fernwärme und Wasser mit BS|Energy direkt neu abzuschließen.
Nach Abschluss der Verhandlungen hat der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 12. Juni 2018 (DS 18-08198) den neuen Konzessionsverträgen zugestimmt, die jeweils (gemäß der üblichen Praxis) 20 Jahre Vertragsdauer (1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2040) haben sollten.
Für das Medium Wasser wurde der Stadt Braunschweig jedoch ein einseitiges Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren Vertragslaufzeit (also zum 31. Dezember 2030) eingeräumt.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben hat BS|Energy den Abschluss des neuen Konzessionsvertrages für das Medium Wasser der Landeskartellbehörde mit Schreiben vom 26. Juni 2018 angezeigt.
Am 21. Februar 2019 fand ein informatorisches Gespräch in Hannover zwischen der Stadt Braunschweig, BS|Energy und der Landeskartellbehörde statt. Gravierende Problempunkte wurden seinerzeit durch die Landeskartellbehörde nicht angesprochen.
Mitte September 2021 (also über 30 Monate später) hat die Landeskartellbehörde schriftlich einige Anpassungsbedarfe am bestehenden Konzessionsvertrag Wasser mitgeteilt.
Darunter ist ein wichtiger Punkt, der zur erneuten Befassung der Gremien führt, und zwar die Laufzeit des Vertrages. Der Vertrag sieht zurzeit in § 30 eine Laufzeit von 20 Jahren und ein Sonderkündigungsrecht der Stadt nach 10 Jahren Laufzeit vor. Das Sonderkündigungsrecht für die Stadt war seinerzeit im Rahmen der Verhandlungen vereinbart worden, um auf mögliche Veränderungen der Praxis der Kartellbehörden mit Blick auf Vertragslaufzeiten und Vergabenotwendigkeiten vorbereitet zu sein.
Die Landeskartellbehörde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der vorherige Wasserkonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren und der neue Vertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren (nach Sonderkündigung) eine „Gesamtlaufzeit“ von 30 Jahren erreichen würde. Eine solche Laufzeit sei bisher von Kartellbehörden und Rechtsprechung nicht beanstandet worden. Vor diesem Hintergrund teilt die Landeskartellbehörde mit, dass sie das Verfahren nicht weiterverfolgen würde, wenn nach 10 Jahren Vertragslaufzeit ein wettbewerbliches Verfahren um den Zugang zu diesem Konzessionsgebiet eröffnet werde. Zweckmäßig wäre es aus Sicht der Behörde, die Laufzeit des Wasserkonzessionsvertrages auf 10 Jahre zu begrenzen und das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren Vertragslaufzeit zu streichen.
Darüber hinaus hat die Landeskartellbehörde einige Klarstellungen zu einzelnen vertraglichen Regelungen empfohlen, und zwar bezüglich der Einräumung von Wegenutzungsrechten (§ 7 Abs. 1), der Übertragung von Rechten und Pflichten auf einen Rechtsnachfolger oder einen Dritten (§ 22 Abs. 3) sowie zum Vorgehen nach Ablauf des Vertrages.
Zwischen Stadt und BS|Energy bzw. BS|Netz haben in der Folge Gespräche stattgefunden. Nach sorgfältiger Analyse der Anregungen und Empfehlungen der Landeskartellbehörde besteht Einvernehmen, dass die Vertragsparteien den aufgegriffenen Punkten folgen können und die Regelungen im Rahmen einer Änderungsvereinbarung anpassen wollen. Der abgestimmte Entwurf der Änderungsvereinbarung ist als Anlage 1 beigefügt. Daneben ist noch eine Lesefassung für den Wasserkonzessionsvertrag beigefügt, die die vorgesehenen Änderungen bereits enthält.
Die Laufzeitbegrenzung des Wasserkonzessionsvertrages auf 10 Jahre stellt insb. aus Sicht der Stadt keine besondere Beschwernis dar, da der Vertrag ohnehin ein einseitiges Sonderkündigungsrecht der Stadt nach 10 Jahren vorsieht (s.o.). Aber auch für BS|Energy ist dies akzeptabel, da mit der Änderungsvereinbarung Rechtssicherheit für alle Seiten über den weiteren zeitlichen Ablauf erreicht werden kann.
Auf der Basis der aktuellen Rechtsprechung wird folglich vor Ablauf der Vertragslaufzeit (in den Jahren 2028/2029) ein wettbewerbliches Verfahren für die Wasserkonzession durchzuführen sein, ähnlich dem Verfahren für die Medien Strom und Gas.
Finanzielle Auswirkungen, z. B. auf die Höhe des zu zahlenden Konzessionsentgeltes, entstehen durch die vorgesehenen Anpassungen nicht.
Im Aufsichtsrat der BS|Energy läuft derzeit das Verfahren zur Beschlussfassung. Das Ergebnis wird die Verwaltung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses mitteilen können.
Im Anschluss an die Beschlussfassung wird die Änderungsvereinbarung der Landeskartellbehörde vorgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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293 kB
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2
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(wie Dokument)
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791,7 kB
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