Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-17841
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerüberweg in der Glogaustraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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Bereit
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlass
Die CDU bat in der Sitzung des Bauausschusses am 21.09.2021 um Überprüfung der Anordnung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) auf der Glogaustraße im Bereich der Schule/des Festplatzes. Eine Querungshilfe gibt es dort bereits.
Prüfung und Bewertung
Bei der Glogaustraße handelt es sich um eine innerörtliche Straße, auf der die Geschwindigkeit zwischen dem Sachsendamm und der Waldenburgstraße auf 30 km/h streckenbezogen beschränkt ist.
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Danach setzt die Anordnung eines FGÜ unter anderem voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt und dass eine größere Zahl von Fußgängern dort die Straße überquert.
Durch die vorhandene Querungshilfe ist die Bündelung des querenden Fußgängerverkehrs bereits gut gewährleistet. Im Erhebungszeitraum lag die Spitzenstunde des Fußgänger-Querverkehrs zwischen 7:15 und 8:15 Uhr. In diesem Zeitraum querten 57 Fußgänger den betrachteten Bereich.
Die ermittelten Verkehrsstärken liegen demnach innerhalb des möglichen Einsatzbereiches gemäß der R-FGÜ, Tabelle 2, die die Anordnung eines Fußgängerüberwegs rechtfertigen.
Auch die Lage u. a. wegen der Schule spricht für einen Fußgängerüberweg an dieser Stelle. Daher wird in der Glogaustraße östlich der Görlitzstraße im Bereich der Schule/des Festplatzes ein Fußgängerüberweg (FGÜ) angeordnet.
Ein FGÜ muss DIN-gerecht beleuchtet werden, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit auf dem FGÜ und auf der Wartefläche am Straßenrand aus beiden Richtungen deutlich erkennbar sind. Damit einhergehend sind Tiefbaumaßnahmen inkl. einem Verkehrssicherungsaufwand nötig.
Zudem ist eine bauliche Anpassung notwendig; der Bereich des künftigen FGÜ wird mit differenzierten Bordhöhen und taktilen Steinen ausgebildet.
Finanzierung
Die Kosten für die Beleuchtung sowie die bauliche Anpassung belaufen sich nach einer ersten Schätzung auf 35.000 Euro. Die Maßnahmen wird - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes 2022 - aus Mitteln des Teilhaushalts 66 (Tiefbau und Verkehr) finanziert. Die Kosten für das Aufstellen der Verkehrszeichen und das Aufbringen der Markierungen sind über den Dienstleistungsvertrag mit der Bellis GmbH für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen abgedeckt.
Die Umsetzung ist für die zweite Jahreshälfte 2022 geplant.
