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ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-17841

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Anlass

Die CDU bat in der Sitzung des Bauausschusses am 21.09.2021 um Überprüfung der Anordnung eines Fußngerüberweges (FGÜ) auf der Glogaustraße im Bereich der Schule/des Festplatzes. Eine Querungshilfe gibt es dort bereits.

 

Prüfung und Bewertung

Bei der Glogaustraße handelt es sich um eine innerörtliche Straße, auf der die Geschwindigkeit zwischen dem Sachsendamm und der Waldenburgstraße auf 30 km/h streckenbezogen beschränkt ist.

 

Die Einrichtung von Fußngerüberwegen unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ). Danach setzt die Anordnung eines FGÜ unter anderem voraus, dass der Fußnger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt und dass eine größere Zahl von Fußngern dort die Straße überquert.

 

Durch die vorhandene Querungshilfe ist die Bündelung des querenden Fußngerverkehrs bereits gut gewährleistet. Im Erhebungszeitraum lag die Spitzenstunde des Fußnger-Querverkehrs zwischen 7:15 und 8:15 Uhr. In diesem Zeitraum querten 57 Fußnger den betrachteten Bereich.

 

Die ermittelten Verkehrsstärken liegen demnach innerhalb des möglichen Einsatzbereiches gemäß der R-FGÜ, Tabelle 2, die die Anordnung eines Fußngerüberwegs rechtfertigen.

Auch die Lage u. a. wegen der Schule spricht für einen Fußngerüberweg an dieser Stelle. Daher wird in der Glogaustraße östlich der Görlitzstraße im Bereich der Schule/des Festplatzes ein Fußngerüberweg (FGÜ) angeordnet.

 

Ein FGÜ muss DIN-gerecht beleuchtet werden, damit Fußnger auch bei Dunkelheit auf dem FGÜ und auf der Wartefläche am Straßenrand aus beiden Richtungen deutlich erkennbar sind. Damit einhergehend sind Tiefbaumaßnahmen inkl. einem Verkehrssicherungsaufwandtig.

 

Zudem ist eine bauliche Anpassung notwendig; der Bereich des künftigen FGÜ wird mit differenzierten Bordhöhen und taktilen Steinen ausgebildet.

 

Finanzierung

Die Kosten für die Beleuchtung sowie die bauliche Anpassung belaufen sich nach einer ersten Schätzung auf 35.000 Euro. Die Maßnahmen wird - vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes 2022 - aus Mitteln des Teilhaushalts 66 (Tiefbau und Verkehr) finanziert. Die Kosten für das Aufstellen der Verkehrszeichen und das Aufbringen der Markierungen sind über den Dienstleistungsvertrag mit der Bellis GmbH für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen abgedeckt.

 

Die Umsetzung ist für die zweite Jahreshälfte 2022 geplant.

 

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