Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16758-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung von Fahrradständern auf der Celler Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 8. September 2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, ob an den vom Bezirksrat vorgeschlagenen Punkten an der Celler Straße Fahrradständer errichtet werden können. Hierzu haben wir drei Fotos von den angedachten Standorten.
1. Rennelbergstr. / Celler Str.
2. Einmündung Eulenstr. / Celler Str.
3. Petristr. / Celler Str.
Sollte eine Errichtung an den vorgesehenen Punkten nicht möglich sein, so wird die Stadtverwaltung aufgefordert alternative Stellflächen zu benennen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung die Aufstellung von Fahrradständern, jedoch ist dies im Bestand nicht immer einfach umzusetzen. Gehwege und Grünflächen sollten dafür nach Möglichkeit nicht eingeschränkt werden und Straßenecken sollten frei bleiben, um so dem Fußverkehr eine barrierefreie Querung der Einmündungen zu ermöglichen.
An der Celler Straße steht weder im Bereich der Gehwege, noch der Radwege ausreichend öffentlicher Raum zur Verfügung, so dass hier das Aufstellen von Fahrradständern nicht umsetzbar ist. Die teilweise breiten Gehwege an der Celler Straße sind oftmals keine städtischen Liegenschaften und können somit nicht genutzt werden.
Zu. 1.:
An der Rennelbergstraße ist im Haltestellenbereich zwar ein ausreichend breiter Gehweg vorhanden, jedoch werden von der Lichtsignalanlage bis zur Haltestelle die taktilen Elemente geführt, um Blinden und Sehbehinderten eine Orientierung zu bieten. Eine Verlegung dieses Streifens hinter den Radweg, würde eine zweimalige Querung des Radweges bedeuten. Das ist weder für den Fuß-, noch für den Radverkehr wünschenswert. Es können daher keine Fahrradständer errichtet werden. Die Aufweitung in der Einmündung zur Rennelbergstraße wird bereits von einem Schaltschrank belegt, so dass auch hier kein ausreichender Platz zur Verfügung steht.
Zu 2.:
An der Einmündung zur Eulenstraße sollte die Aufweitung des Gehweges im Bereich der Lichtsignalanlage als Aufstellfläche frei bleiben. Ein Platz für ca. zwei Fahrradständer bietet sich jedoch zwischen dem Beleuchtungsmast und der Parkbucht, auf der Nordseite der Eulenstraße.
Zu 3.:
An der Einmündung Petristraße sollte der Grünstreifen erhalten bleiben, um eine gute Sichtbeziehung zwischen den querenden Fußgängern und dem abbiegenden MIV zu gewährleisten. Im weiteren Verlauf der Grünfläche steht ein Baum, welcher erhalten bleiben sollte. Hier können somit keine Fahrradständer errichtet werden.
Fazit:
Die Verwaltung wird an der Einmündung Eulenstraße zwei Fahrradständer aufstellen. Anfang November wurden bereits vier weitere Fahrradständer südöstlich und fünf nordwestlich der Einmündung Maschstraße aufgestellt. Weitere Fahrradständer könnten zulasten von Pkw-Stellplätze aufgestellt werden. Es ist zunächst angedacht, eine Fahrradflunder im 2./3. Quartal an der Cellerstraße, auf Höhe der Fußgänger-Lichtsignalanlage, Haltestelle „Maschstraße“, aufzustellen. Hierzu verweist die Verwaltung auch auf die Drucksache „21-17450 Beschaffung und Einsatz einer „Fahrradflunder“ im Stadtgebiet.“
