Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18176-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausweitung der Kontrollen von Corona-Teststellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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10.03.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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29.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag der CDU-Fraktion (22-18176) vom 25.02.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Stadt Braunschweig begeht zurzeit 4-5 Teststellen in der Woche routinemäßig. Die Begehungen sind zeitaufwendig. Die Vor- und Nachbereitung, die möglichen Wiederbegehungen, die Kommunikation mit den Betreibern, das Anfertigen von Mängelberichten und die Kommunikation mit Anwälten etc. können insgesamt pro Teststelle bis zu 5 Arbeitsstunden in Anspruch nehmen. Die Überprüfung von Teststellen führen in der Regel Hygienekontrolleure durch. Diese wurden im Rahmen Ihrer Ausbildung/Weiterbildung zum Hygienekontrolleur für Begehungen von beispielsweise medizinischen Einrichtungen (Krankenhäuser, Arztpraxen usw.) ausgebildet. Die Stadt Braunschweig beschäftigt zurzeit zwei Hygienekontrolleure.
Der zuständige Hygienekontrolleur für Teststellen leitet gleichzeitig die Außenstelle des Gesundheitsamtes in der Friedrich-Seele-Straße mit zurzeit 13 Mitarbeitern. Daher ist an dieser Stelle eine Ausweitung der Kontrollen nicht möglich. Kurzfristig weitere Hygienekontrolleure einzustellen scheidet aus. Aufgrund der Corona-Pandemie sind Hygienekontrolleure auf dem Arbeitsmarkt aktuell kaum vorhanden.
In Braunschweig führen derzeit 206 Teststellen aktive Testungen durch. Da diese nach aktuellem Stand nicht annähernd ausgelastet sind, werden vorerst keine weiteren Beauftragungen erteilt.
Die 206 Teststellen werden von 143 Betreibern geführt. Von den 143 Betreibern sind 30 Ärzte und 14 Apotheker. Diese Betreiber weisen in der Regel eine gute Qualität auf. Demnach bleiben noch 99 Drittbeauftragte als vorrangig begehungsbedürftig übrig. Die Feststellungen der Begehung einer Teststelle eines Betreibers lassen sich zu 90 % auch auf die anderen Standorte des Betreibers übertragen.
Stand 08.03.22 wurden 67 Begehungen seit Juni 2021 durchgeführt. 28 Testzentren wurden vorübergehend geschlossen.
Für die Begehung der Teststellen fachfremdes Personal zu schulen und zu beauftragen, erscheint nicht zweckmäßig. Die Prüfungsergebnisse und Anordnungen müssen einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Folgende verbindliche Regelungen sind für das Überprüfen der Teststellen zu berücksichtigen.
- Niedersächsische Corona-Verordnung
- Coronavirus-Testverordnung - TestV
- Mindestanforderungen an Teststellen zur Anwendung von SARS-CoV-2 PoC-Antigen-Schnelltests gemäß § 4a der Coronavirus-Testverordnung (Bürgertests)
- TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
- TRBA 200 „Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung“
- Infektionsschutzgesetz - IfSG § 6 Meldepflichtige Krankheiten
- Infektionsschutzgesetz - IfSG § 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
- Empfehlung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) zu „Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2“
- BfArM Informationen zu Antigen-Schnelltests
- Mindestkriterien für Antigen-Tests vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
- Mindestkriterien für Antigen-Tests vom Robert Koch-Institut (RKI)
- Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
- Die Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH)
- Bund-/Länderempfehlung Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19
Diese Regelungen einer fachfremden Person in einer kurzen Schulung näher zu bringen, ist kaum möglich. Es gibt keinerlei feste Vorgaben, wann ein Testzentrum zu schließen ist. Das alles muss fachlich eingeordnet und begründet werden. Das Thema Überprüfung von Teststellen ist daher durchaus komplex und fordert fachliche Begründungen in jedem Aspekt.
