Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-17252-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Parken von Sattelzügen auf der Thiedestraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Sack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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15.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anregung des Stadtbezirksrats 222 vom 25.11.2021 wird Folgendes mitgeteilt:
Der knapp 30 m lange Parkstreifen befindet sich auf der Westseite der Thiedestraße, und zwar auf Höhe des Tankstellengrundstücks, Thiedestraße 30b. Dort besteht aktuell folgende Parkzeitbeschränkung: Parken mit Parkscheibe, werktags 1 Stunde von 8-18 Uhr. In Teilabschnitten nördlich und südlich dieses Parkstreifen bestehen bereits gesetzliche Halt-/Parkverbote; hier u. a. das Haltverbot an Engstellen und das Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten.
In diesem Bereich besteht für die Thiedestraße ein Durchfahrverbot für LKW, jedoch „Anlieger bis Berkenbuschstraße frei“. Somit ist innerhalb der Parkbuchten ein Parken auch für LKW erlaubt. Das LKW-Parken könnte an dieser Stelle durch ergänzende Anordnung eines Parkgebots nur für Pkw rechtlich ausgeschlossen werden. Baulich könnte das Parken dort durch die Installation einiger Fahrradständer zur Unterteilung des Parkstreifens in kurze Abschnitte unterbunden werden, allerdings schätzt die Verwaltung den Bedarf an Fahrradständern an dieser Stelle gering ein.
Das Parken außerhalb der Markierungen des Parkstreifens wird künftig - im Rahmen der personellen Möglichkeiten - von der städtischen Parkraumüberwachung kontrolliert.
