Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18182-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Abhilfe gegen Fremdparken auf Carsharing-Stellplätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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15.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.02.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Das Parken auf Taxi-Plätzen und das Parken auf Carsharing-Plätzen wird gleichbehandelt: Bei Beschwerden werden Falschparker konsequent abgeschleppt. Seit Einführung der neuen Beschilderung der Carsharing-Plätze im vergangenen Herbst wurden bereits über 300 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Zu 2.:
Die Förderung des Carsharings ist ein besonderes Anliegen der Stadtverwaltung unter anderem durch die konsequente Ausweisung von exklusiven Carsharing-Stellplätzen.
Im aktuellen Stellenplanentwurf hat die Verwaltung mit Bezug auf das Integrierte Klimaschutzkonzept 2.0 eine Stelle mit dem Aufgabenschwerpunkt Parkraummanagement vorgesehen. Mit der personellen Unterstützung wird das Thema Carsharing zukünftig verstärkt begleitet und gefördert werden können. Mit der Stellenbesetzung sind Kommunikationskampagnen zum Carsharing oder die Unterstützung der Anbieter bei Vernetzungen mit beispielsweise dem Einzelhandel, um Carsharing auch außerhalb der Flächen im öffentlichen Raum zu fördern, denkbar.
Die allgemeingültige Parkgebührenbefreiung für Carsharing wird derzeit nicht favorisiert. Grundsätzlich sind jedoch Ausnahmegenehmigungen für das ersatzweise Parken im unmittelbaren Umfeld eines Carsharing-Platzes möglich. Diese wurden aber bisher von den Betreibern nicht beantragt.
Zu 3.:
In anderen Städten und kleineren Kommunen finden Markierung oder Poller/Ketten Anwendung, um Carsharing-Stellplätze zu kennzeichnen. Wichtige und nachhaltige Instrumente sind zudem begleitende Informationskampagnen, um für Carsharing zu sensibilisieren und über den Rechtsrahmen aufzuklären.
Die effektivste Möglichkeit, das Parken zu unterbinden, bestünde theoretisch in der Installation von Pollern und/oder Ketten, um Parkplätze zu „sperren". Diese Art der Sperrung kommt aber nur in Frage, wenn das Fahrzeug für das Freimachen oder Absperren des Parkplatzes, also z.B. das Aufschließen oder Abschließen einer Kette, außerhalb des Carsharing-Platzes sicher abgestellt werden kann. Diese Lösung kommt oftmals in kleineren Kommunen bzw. verkehrsberuhigten Straßenzügen zum Einsatz. Der Aufwand für den Carsharing-Nutzer wird mit dem Öffnen und Abschließen von Pollern bzw. Ketten etwas erhöht.
Informationskampagnen, um auf das Carsharing als nachhaltige Alternative zum privaten Pkw hinzuweisen soll mit der Stellenbesetzung zum Parkraummanagement angegangen werden. Derzeit arbeitet die Verwaltung daran, die Stellplätze des Carsharing im Online-Stadtplan zu integrieren, um eine größere Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken und die Möglichkeiten der Mobilität in Braunschweig zu visualisieren.
Unterstützend dazu sind die Überwachung und das Abschleppen die wichtigsten Bausteine, um die Plätze frei zu halten.
