Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18183-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Carsharing-Plätze als Ersatz für auszuweisenden Parkraum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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15.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.02.2022 (22-18183) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1.:
Eine statistische Erhebung über die Anzahl der in Baugenehmigungsverfahren zum Ansatz gebrachten Carsharing-Einstellplätze ist nicht erfolgt. Grundsätzlich kann aber festgestellt werden, dass in dicht besiedelten Bereichen, innenstadtnahen und mit dem ÖPNV gut angebundenen Bereichen diese Option in Anspruch genommen wird. Beispielhaft sei hier das Baugebiet „Nördliches Ringgebiet“ oder Studentenwohnheim Wilhelmsgarten genannt.
Der Vorhabenträger muss einen dauerhaften Betrieb der „Carsharing-Autos“ sicherstellen. Es ist davon auszugehen, dass i. d. R. die Dienstleistung eines CS‑Betreibers in Anspruch genommen wird. Grundsätzlich wäre aber auch der Betrieb durch die Vorhabenträger*innen möglich.
Zu Frage 2.:
Die niedersächsische Bauordnung verlangt, dass erforderliche Stellplätze dauerhaft sichergestellt werden müssen. Deshalb müssen die Einstellplätze auf dem Baugrundstück oder auf einem durch Baulast gesicherten Grundstück errichtet werden. Das Gleiche gilt für die Einstellplätze von Carsharing.
Öffentliche Verkehrsflächen und damit auch öffentliche Stellplätze dürfen nicht belastet werden.
Es handelt sich hierbei um den Nachweis privater Einstellplätze, die im öffentlichen Bereich i. d. R. nicht nachgewiesen werden dürfen.
Beispielhaft können hier das Studentenwohnheim Wilhelmsgarten 1 und die Wilhelmstraße 74 genannt werden.
Zu Frage 3.:
Eine Rückabwicklung von Carsharing‑Einstellplätzen auf privaten Flächen ist bisher nicht erfolgt.
