Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18160-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wie können wir die Auslastungssituation in Krippe, Kindergarten und Kindertagespflege verbessern?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Beantwortung
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17.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (DS 22-18160) vom 25.02.2022 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Grundlagen der Kindertagesbetreuung werden im Rahmen des regelmäßigen Berichtswesens zur Kindertagesbetreuung (u.a. mehrjährige Bedarfsplanung, jährlicher Kita-Kompass, halbjährlicher Auslastungsbericht) ausführlich dargestellt und dem Jugendhilfeausschuss übermittelt.
Die Darstellung umfasst bereits seit mehreren Jahren auch die Bedarfe in Bezug auf die Flexibilisierung des Schuleintritts und berücksichtigt eine Erreichbarkeit der Betreuungsorte im Rahmen der Zumutbarkeit.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch - (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - fordert die bedarfsgerechte Gestaltung der Angebote zur Kindertagesbetreuung. Ein über den Bedarf hinausgehendes Angebot ist gesetzlich nicht vorgesehen. Maßgeblich ist ausdrücklich der Bedarf und nicht die konkrete Auslastung einzelner Kindertagesstätten.
Bisher ausgewertete Stichproben zeigen durchgehend, dass nahezu alle Kinder im Stadtbezirk des Wohnortes oder unmittelbar angrenzenden Stadtbezirken betreut werden.
In der geschilderten Problematik geht es aus Sicht der Verwaltung daher vorrangig nicht um fehlende Plätze, sondern um eine in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erforderliche Ausweitung von Betreuungszeiten.
Zu Frage 2:
Es gibt, wie unter Pkt. 1 beschrieben, keine gesetzliche Grundlage zur Schaffung über den Bedarf hinausgehender zusätzlicher Platzkontingente. Weder seitens des Landes noch des Bundes sind Optionen der Förderung und Finanzierung zusätzlicher Platzkontingente bekannt, weder für investive Maßnahmen noch für den laufenden Betrieb.
Zu Frage 3:
Es gibt politische Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses und Rates der Stadt Braunschweig, sowie bewährte Handlungsgrundlagen und etablierte Verfahren der trägerübergreifenden Planung und Abstimmung im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII zur Kindertagesbetreuung.
Die bestehenden Grundlagen der Bedarfsplanung und des Berichtswesens können bei Bedarf im Rahmen einer Informationsveranstaltung ausführlich vorgestellt werden.
Sofern sich stadtweit ein geänderter Bedarf zur Kindertagesbetreuung ergibt, ist anstelle eines Workshops zur Erarbeitung eines Ausbauplans ein politischer Beschluss zur Anpassung der kommunalen Zielquote(n) bzw. zur Anpassung der bestehenden Angebote hinsichtlich einer bedarfsgerechten Ausweitung der Betreuungszeiten angezeigt.
